Zurück Serbien: Anstrengungen der Regierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen lobenswert, doch nicht ausreichend

Serbien: Anstrengungen der Regierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen lobenswert, doch nicht ausreichend

In ihrem ersten Bericht zur Umsetzung der Istanbulkonvention durch Serbien begrüßt das Expertenorgan GREVIO das politische Engagement der Behörden zur Beseitigung geschlechtsbezogener Gewalt und den im Recht und in der Praxis erzielten, beträchtlichen Fortschritt. Allerdings bestehen weiterhin Probleme, die eine dringende Antwort erfordern.

Positiv zu bewerten ist, dass mehrere neue Gesetze, nationale Pläne und Strategien nunmehr eine Antwort auf einige Formen von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Serbien geben. Stalking, Zwangsheirat und Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen wurden unter Strafe gestellt. Der Straftatbestand der Vergewaltigung ist jedoch noch immer als eine Handlung definiert, bei der Nötigung, Gewalt oder Drohungen angewendet werden, anstatt als eine sexuelle Handlung, in die das Opfer nicht eingewilligt hat, wie es die Istanbulkonvention verlangt. Die GREVIO fordert die Behörden dringend zu einer raschen Reform der relevanten Bestimmungen des Strafgesetzbuchs sowie zur Gewährleistung geeigneter Sanktionen für alle sexuellen Handlungen auf, in die das Opfer nicht eingewilligt hat.

Darüber hinaus sind weitere Anstrengungen nötig, um eine umfassendere Reaktion auf jegliche unter die Istanbulkonvention fallende Gewalt gegen Frauen sicherzustellen, nicht nur auf häusliche Gewalt. Zu diesen Formen der Gewalt zählen Vergewaltigung, Stalking, sexuelle Belästigung und Zwangsheirat.

Ein weiteres wichtiges Problem ist – in den meisten Teilen Serbiens – der Mangel an spezialisierten Unterstützungsdiensten von Frauen für Frauen, insbesondere für Opfer von Vergewaltigung und sexueller Gewalt, früher Verheiratung und Stalking. Dadurch sind die notwendige Beratung und psychologische Unterstützung für die meisten Opfer nicht verfügbar.

Die sehr wenigen spezialisierten Unterstützungsdienste für weibliche Opfer, die in dem Land tätig sind, werden vorwiegend von Nichtregierungsorganisationen mit begrenztem Budget betrieben. Die GREVIO hält die Behörden dazu an, mit den Frauenorganisationen in einen Dialog zu treten und eine angemessene Finanzierung sicherzustellen.

Während Opfer von häuslicher Gewalt Zugang zu unentgeltlichem Rechtsbeistand haben, müssen Opfer anderer Formen von Gewalt ihre Berechtigung in einem langwierigen Antragsprozess nachweisen. Die GREVIO fordert die Behörden dazu auf, unentgeltlichen Rechtsbeistand für alle bereitzustellen. Sie äußert sich außerdem hinsichtlich der Praxis der „Konfrontation“ zwischen Opfern von Vergewaltigung und den Beschuldigten im Gerichtssaal besorgt und ruft die Behörden dazu auf, dies zu beenden.

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GREVIO Straßburg 22. Januar 2020
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