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Fahrplan der Generalsekretärin für die Zusammenarbeit der Zivilgesellschaft mit dem Europarat

Am 15. Dezember hat der Europarat den Fahrplan der Generalsekretärin für die Zusammenarbeit der Zivilgesellschaft mit der Organisation für den Zeitraum 2024 bis 2027 (SG/Inf(2023)28) veröffentlicht.

Das Ministerkomitee begrüßte den Fahrplan als einen wichtigen Schritt bei der Umsetzung der einschlägigen Teile der Erklärung von Reykjavík, in der eine Überprüfung und weitere Verstärkung der Kontakte des Europarates zu Organisationen der Zivilgesellschaft und nationalen Menschenrechtsinstitutionen sowie eine sinnvolle Zusammenarbeit mit ihnen gefordert wird. In den Reykjavíker Grundsätzen für Demokratie, die der Erklärung beigefügt sind, wird bekräftigt: „Die Zivilgesellschaft ist eine Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie.“

Der Fahrplan enthält die Vorschläge der Generalsekretärin, die darauf abzielen, auf der Grundlage des bestehenden Rahmens eine Politik für die sinnvolle Einbindung der gesamten Zivilgesellschaft, einschließlich zivilgesellschaftlicher Jugendorganisationen, in alle Aspekte der zwischenstaatlichen Arbeit (Ausarbeiten von Normen, Monitoring und Kooperation) zu entwickeln. Der Bericht über den ersten regelmäßigen Meinungsaustausch der Generalsekretärin mit der Zivilgesellschaft am 15. September zeigt, wie der Fahrplan auch den Ansichten der Zivilgesellschaft in Bezug auf ihre Zusammenarbeit mit der Organisation Rechnung trägt.

 Bericht [EN, FR]

 Weitere Informationen:

Generalsekretärin Strassburg 15. Dezember 2023
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