Zurück Bericht der Generalsekretärin über Lage der Menschenrechte auf der Krim: Ministerkomitee zutiefst besorgt

Bericht der Generalsekretärin über Lage der Menschenrechte auf der Krim: Ministerkomitee zutiefst besorgt

In einer Entschließung auf Grundlage eines Berichts der Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, hat das Ministerkomitee die Menschenrechtsverletzungen gegenüber ethnischen Ukrainerinnen und Ukrainern, Krimtataren und sonstigen Bewohnern der vorübergehend besetzten Krim durch die russischen Besatzungsbehörden verurteilt. Das Ministerkomitee hat darin erneut bekräftigt, dass es die völkerrechtswidrige Annexion der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol durch die Russische Föderation nicht anerkennt.

Das Ministerkomitee zeigte sich sehr besorgt darüber, dass sich die Russische Föderation konsequent geweigert hat, es der Menschenrechtskommissarin und Vertreterinnen und Vertretern anderer regionaler oder internationaler Menschenrechtsüberwachungsorgane zu ermöglichen, ungefährdet und ungehindert in die Krim einzureisen. Unter der vorübergehenden russischen Besatzung hat sich die Lage der Menschenrechte auf der Krim erheblich verschlechtert. So wurden zahlreiche schwere Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht nicht rasch und wirksam genug verfolgt.

Das Ministerkomitee begrüßte den Bericht der Generalsekretärin und ihr Engagement für die Verbesserung der Menschenrechtslage auf der Krim, u.a. auch durch die Mitwirkung an der Crimea Platform. In dem Bewusstsein um die zentrale Bedeutung einer internationalen Präsenz zur Verhinderung einer weiteren Verschlechterung der Lage hat das Ministerkomitee die Generalsekretärin aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, insbesondere durch einen Dialog mit allen betroffenen Parteien, um einen unverzüglichen und uneingeschränkten Zugang der Organe des Europarates zur Krim zu erwirken.

Das Ministerkomitee hat Russland aufgefordert, den Beschluss rückgängig zu machen, wonach der Medschlis des krimtatarischen Volkes als extremistische Organisation eingestuft wird, deren Aktivitäten verboten sind. Russland wurde gleichfalls aufgefordert zu veranlassen, dass internationale Menschenrechtsorganisationen einen sicheren, gefahrlosen und ungehinderten Zugang zur Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol erhalten.


 Pressemitteilung

Generalsekretärin Strassburg 16. Juni 2022
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