Zurück Generalsekretär: Es muss mehr getan werden, um Urteile des EGMR umzusetzen

Generalsekretär: Es muss mehr getan werden, um Urteile des EGMR umzusetzen

Der Generalsekretär des Europarates, Alain Berset, hat zu weiteren Anstrengungen bei der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aufgerufen.

Als Reaktion auf die Veröffentlichung des Jahresberichts 2024 über die Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs erklärte der Generalsekretär: „Dieser Bericht zeigt, welche konkreten, positiven Auswirkungen die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf das tägliche Leben der Europäerinnen und Europäer haben. Es wurden zwar viele Fortschritte erzielt, aber es muss noch mehr getan werden. Die effiziente Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs ist für die Rechtsstaatlichkeit und die demokratische Rechenschaftspflicht in Europa von entscheidender Bedeutung.“

Laut dem Jahresbericht des Ministerkomitees des Europarates hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Jahr 2024 992 Fälle an das Ministerkomitee weitergeleitet, das die Umsetzung der Urteile durch die Mitgliedsstaaten überwacht.

Von diesen 992 neuen Fällen waren 194 „Referenzfälle“, die häufig Maßnahmen der Staaten erfordern, die verhindern, dass es erneut zu ähnlichen Verstößen kommt, und 798 Wiederholungsfälle, die auf bekannten Problemen beruhen, mit denen sich der Gerichtshof bereits befasst hat.

Das Ministerkomitee schloss im Jahr 2024 insgesamt 894 Fälle ab, darunter 161 Referenzfälle und 733 Wiederholungsfälle. Am Ende des Jahres stand bei 3.916 Fällen die vollständige Umsetzung noch aus, darunter 1.149 Referenzfälle und 2.767 Wiederholungsfälle.

Trotz der erheblichen Herausforderungen, die der anhaltende russische Angriffskrieg mit sich bringt, hat sich die Ukraine auch 2024 aktiv an der Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beteiligt, was zum Abschluss von 75 Fällen (darunter drei Referenzfälle) führte.

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- Der Jahresbericht 2024 über die Überwachung der Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte enthält nach Ländern aufgeschlüsselte Informationen über neue, anhängige und abgeschlossene Fälle für alle 46 Mitgliedsstaaten des Europarates sowie einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen im Laufe des Jahres.

- Fälle, die die Russische Föderation betreffen, sind in den obigen Zahlen nicht enthalten. Ende 2024 stand bei 2.867 Fällen – darunter 244 Referenzfälle –, die vollständige Umsetzung durch die Russische Föderation noch aus, die gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention weiterhin rechtlich verpflichtet ist, sie umzusetzen.

Europarat Straßburg 19. März 2025
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