Zurück Rechte freiwilliger Feuerwehrleute: Europarat stellt Verstoß Frankreichs gegen die Europäische Sozialcharta fest

Rechte freiwilliger Feuerwehrleute: Europarat stellt Verstoß Frankreichs gegen die Europäische Sozialcharta fest

In einer neuen Entscheidung ist der Europäische Ausschuss für soziale Rechte (ECSR) zu dem Schluss gekommen, dass Frankreich gegen die revidierte Europäische Sozialcharta verstoßen hat. Grund ist die diskriminierende Ungleichbehandlung von freiwilligen Feuerwehrleuten und Berufsfeuerwehrleuten im Bereich des Arbeitsentgelts (Artikel 1 Abs. 2) und die Nichtberücksichtigung der gesamten von den freiwilligen Feuerwehrleuten geleisteten Arbeitszeit sowie die Regelungslücke in Bezug auf ihre Arbeitszeit (Artikel 2 Abs. 1). Der Ausschuss kommt außerdem zu dem Schluss, dass ein weiterer Verstoß gegen die Charta vorliegt, da der Einsatz von jungen freiwilligen Feuerwehrleuten bei Brandbekämpfungsmaßnahmen für ihre Berufsausbildung nicht unbedingt notwendig ist und die zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit dieser jungen Menschen ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichend sind (Artikel 7 Abs. 2). Diese Entscheidung folgt auf Beschwerden (Nr. 176/2019 und Nr 193/2020), die von der Union Syndicale Solidaires SDIS gegen Frankreich eingebracht wurden.

In ihren beiden Beschwerden behauptete die Union Syndicale Solidaires SDIS (SUD SDIS), dass freiwillige Feuerwehrleute durch die fehlende Anerkennung ihres Arbeitnehmerstatus gemäß den Artikeln L723-5 und L723-8 des Code de la sécurité intérieure (Gesetzbuch über innere Sicherheit) u. a. ihre Rechte in Bezug auf gerechte Arbeitsbedingungen, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen und Schutz der Gesundheit nicht wahrnehmen könnten. SUD SDIS wies insbesondere auf die Risiken für junge freiwillige Feuerwehrleute hin, die gemäß den Artikeln R723-6 und R723-10 des Gesetzbuchs über innere Sicherheit an Feldeinsätzen teilnehmen, obwohl der Beruf des Feuerwehrmanns bzw. der Feuerwehrfrau gemäß Artikel L723-1 des Gesetzbuchs über innere Sicherheit als gefährlich anerkannt ist.

SUD SDIS machte daher geltend, dass die rechtliche Situation der freiwilligen Feuerwehrleute nicht den Anforderungen der Artikel 2 (Recht auf gerechte Arbeitsbedingungen), 3 (Recht auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen), 4 (Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt), 11 (Recht auf Schutz der Gesundheit) und 24 (Recht auf Schutz bei Kündigung) allein sowie von Artikel E (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit den Artikeln 2, 3, 4, 11 und 24 der revidierten Europäischen Sozialcharta entspricht.

 Frankreich und die Europäische Sozialcharta [EN]

Europäischer Ausschuss für soziale Rechte (ECSR) Straßburg 14. Februar 2024
  • Diminuer la taille du texte
  • Augmenter la taille du texte
  • Imprimer la page