Zurück Schadensregister für die Ukraine kündigt Eröffnung neuer Kategorien von Entschädigungsanträgen für erzwungene Binnenvertreibung und Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit an

Schadensregister für die Ukraine kündigt Eröffnung neuer Kategorien von Entschädigungsanträgen für erzwungene Binnenvertreibung und Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit an

Das Schadensregister für die Ukraine (RD4U) hat die Eröffnung neuer Kategorien von Entschädigungsanträgen für Personen angekündigt, die infolge der russischen Aggression gegen die Ukraine schwere Verletzungen erlitten haben. Dies ist ein bedeutender Schritt in Richtung Gerechtigkeit und Umsetzung der Rechenschaftspflicht.

Die Ankündigung erfolgte bei einem hochrangigen Treffen zwischen dem ukrainischen Ministerpräsidenten, Denys Schmyhal, der stellvertretenden Leiterin des ukrainischen Präsidialamts, Iryna Mudra, und der stellvertretenden Justizministerin der Ukraine, Liudmyla Suhak, sowie dem Verwaltungsrat und dem Exekutivdirektor des Schadensregisters für die Ukraine. Im Laufe der Gespräche bekräftigten beide Seiten ihre Entschlossenheit, dafür zu sorgen, dass die Opfer des Krieges internationale Anerkennung und Zugang zu künftigen Entschädigungen erhalten.

Die neu eingeführten Antragskategorien umfassen einige der schwersten und traumatischsten Verletzungen, die während des Krieges erlitten wurden:

  • A1.1 Erzwungene Binnenvertreibung
  • A2.3 Schwere Körperverletzung
  • A2.4 Sexuelle Gewalt
  • A2.5 Folter oder andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
  • A2.6 Freiheitsberaubung
  • A2.7 Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit

Ministerpräsident Schmyhal betonte die Bedeutung der Erweiterung der Antragskategorien:

„Die Ukraine setzt sich nachdrücklich für Rechenschaftspflicht und Gerechtigkeit ein. Wir rufen alle Ukrainer auf, Anträge beim Register zu stellen, denn jeder derartige Antrag trägt dazu bei, dass Russland nicht ungestraft bleibt. In einem nächsten Schritt ist vorgesehen, dass auch juristische Personen und staatliche Stellen, Institutionen und Unternehmen, die ebenfalls erheblichen Schaden erlitten haben, Anträge einreichen können.

Wir werden Russland zur Rechenschaft ziehen. Zu diesem Zweck arbeitet die ukrainische Regierung an der vollständigen Beschlagnahmung der eingefrorenen russischen Vermögenswerte. Wir können auf eine starke Unterstützer-Koalition von mehr als 50 Ländern und Organisationen bauen, die der Ukraine auf diesem Weg helfen. Das internationale Schadensregister ist das erste von drei Elementen in dieser Richtung.“ (weiter)

 Website zum Schadensregister für die Ukraine (RD4U)

Schadensregister für die Ukraine Kiew 19. März 2025
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