Zurück Schutz der Menschenrechte in Pandemien und anderen Notlagen: Herausforderungen für die Staatsanwaltschaften

Schutz der Menschenrechte in Pandemien und anderen Notlagen: Herausforderungen für die Staatsanwaltschaften

In einer neuen Stellungnahme befasst sich der Beirat europäischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit der Ausführung der üblichen Aufgaben von Staatsanwaltschaften in Notlagen, ihren neuen oder erweiterten Aufgaben zur Reaktion auf diese Situationen, der Überwindung von Schwierigkeiten, denen Staatsanwaltschaften in Notlagen ausgesetzt sind, sowie den Modalitäten internationaler Zusammenarbeit während einer Pandemie.

In der Stellungnahme wird untersucht, wie Staatsanwaltschaften unter derartigen Bedingungen ihren Auftrag mit höchstmöglicher Qualität und Effizienz und unter Achtung der Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte erfüllen können. Die Staatsanwaltschaften in den Mitgliedsstaaten – und in der ganzen Welt – stehen derzeit vor der Herausforderung, im Rahmen ihrer Tätigkeit dafür zu sorgen, dass die wegen eines öffentlichen Gesundheitsnotstands ergriffenen Maßnahmen dazu genutzt werden, um Menschen zu schützen, und dass neue rechtliche Maßnahmen unter strikter Achtung der menschenrechtlichen Verpflichtungen angewandt werden.

Die infolge der Pandemie eingeführten Beschränkungen könnten von der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützte bürgerliche und politische Rechte sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte beeinträchtigen und zur Diskriminierung gefährdeter Gruppen führen. Deshalb sei es für Staatsanwaltschaften umso wichtiger, während einer Pandemie und in der Folgezeit weiterhin die Achtung der EMRK in den Mitgliedsstaaten zu gewährleisten.


 Website des Beirats europäischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte [EN]

Beirat europäischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Strassburg 30. November 2020
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