Auf Einladung von Generalsekretär Alain Berset wird Präsident Wolodymyr Selenskyj am 25. Juni 2025 den Europarat in Straßburg besuchen.
Dieser erste Besuch findet zu einer Zeit statt, in der sich Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine verschärft und von einigen der tödlichsten Angriffe seit Beginn der groß angelegten Invasion am 24. Februar 2022 geprägt ist.
Präsident Selenskyj wird vor dem Ministerkomitee des Europarates unter dem Vorsitz von Maltas stellvertretendem Premierminister und Minister für auswärtige Angelegenheiten und Tourismus, Ian Borg, eine Rede halten. Das Ministerkomitee ist dabei, die für die Einrichtung des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine erforderlichen Rechtsinstrumente fertigzustellen, nachdem es die Einrichtung des Gerichtshofs auf seiner Jahrestagung am 14. Mai 2025 in Luxemburg gebilligt hat.
„Aggression darf nicht ungestraft bleiben“, sagte Generalsekretär Alain Berset. „Dieses Sondertribunal soll für Rechenschaft sorgen und sicherstellen, dass diejenigen, die den größten Teil der Verantwortung tragen, zur Rechenschaft gezogen werden. Denn ohne Rechenschaftspflicht kann es keinen dauerhaften Frieden geben – weder für die Ukraine noch für Europa.“
Auf Einladung des Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE), Theodoros Rousopoulos, wird Präsident Selenskyj bei der Sommersitzung der Versammlung ebenfalls eine Rede halten und Fragen der Mitglieder beantworten. Die Versammlung hat stets gefordert, dass die Verantwortlichen für den von Russland geführten Angriffskrieg gegen die Ukraine umfassend zur Rechenschaft gezogen werden.
„Wir heißen Präsident Selenskyj in Straßburg herzlich willkommen, wo er unter Freunden und Verbündeten ist“, erklärte PACE-Präsident Theodoros Rousopoulos. „Ich bin stolz darauf, dass die Parlamentarische Versammlung des Europarates als erstes internationales Gremium die Einrichtung eines Gerichtshofs gefordert hat, um die politische und militärische Führung Russlands für die Entfesselung dieses schrecklichen Krieges und das unermessliche Leid, das er verursacht hat, vor Gericht zu stellen. Der Gerechtigkeit wird Genüge getan werden.“
Die Ukraine ist seit den ersten Tagen der groß angelegten russischen Invasion, die zum Ausschluss der Russischen Föderation am 16. März 2022 führte, die oberste Priorität des Europarates.
Heute ist das Engagement des Europarates auf Gerechtigkeit, Rechenschaftspflicht und Unterstützung für den Wiederaufbau der Ukraine ausgerichtet. Dazu gehört die Arbeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, des Schadensregisters und des künftigen Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist das einzige internationale Gericht, das über Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine urteilt. Das Schadensregister ist voll funktionsfähig, und bis heute wurden mehr als 34.000 Entschädigungsanträge eingereicht.

