Zurück Parlamentarische Versammlung präsentiert Empfehlungen, um Menschenrechte im Fußball in den Mittelpunkt zu stellen

Parlamentarische Versammlung präsentiert Empfehlungen, um Menschenrechte im Fußball in den Mittelpunkt zu stellen

Die Hauptakteure des Fußballs müssen die Werte der Menschenrechte in den Mittelpunkt dieses Sports stellen, so die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) in einer Entschließung zum Thema Governance im Fußball.

Die auf einem Bericht von George Foulkes (Vereinigtes Königreich, SOC) beruhende Entschließung präsentiert eine Reihe detaillierter Praxisempfehlungen, die sich an die FIFA, UEFA und andere wichtige Fußballorganisationen richten. Die Empfehlungen zielen darauf ab, bei der Finanzierung des Fußballs Transparenz, Fairness und Solidarität zu erreichen (etwa durch eine Reform des Transfermarkts), die Gastgeberländer von Großereignissen zur Einhaltung strikter Verpflichtungen in den Bereichen Menschenrechte, Soziales und Umwelt zu bringen, die Spielerinnen und Spieler (insbesondere die jungen) vor Missbrauch und Ausbeutung zu schützen, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und Diskriminierung im Fußball zu beenden.

„Das Geschäft darf nicht Vorrang vor den Werten haben“, erklärten die Abgeordneten und unterstrichen, dass die Menschenrechte stets der Hauptantrieb der Leitungsgremien des Fußballs sein müssen. Unter anderem betonte die Versammlung, dass Länder den grundlegenden Menschenrechtsanforderungen genügen müssen, bevor sie Großereignisse wie die Weltmeisterschaft ausrichten dürfen, und dass Länder, in denen Frauen „beim Zugang zum Sport eindeutig diskriminiert“ werden, einfach ausgeschlossen werden sollten.

Im Zuge der Debatte nahm FIFA-Präsident Giovanni Infantino in einer Rede insbesondere Bezug auf die Menschen- und Arbeiterrechte in Katar und unterstrich, dass „sich die Dinge nicht rasch ändern, aber sie ändern sich“. Aufgrund der Weltmeisterschaft und der Aufmerksamkeit, die der Fußball bringt, erklärte Infantino, habe sich Katar „in der Rekordzeit von wenigen Jahren“ auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, des Arbeiterschutzes und des Mindestlohns weiterentwickelt, auch wenn „noch großer Handlungsbedarf“ bestehe.

Sitzung der Parlamentarischen Versammlung Strassburg 27. Januar 2022
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