Zurück Neuer Bericht über die Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten in 74 Ländern: ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung von Computerkriminalität und der Erhebung von elektronischem Beweismaterial

Neuer Bericht über die Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten in 74 Ländern: ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung von Computerkriminalität und der Erhebung von elektronischem Beweismaterial

Der Ausschuss des Europarates zum Übereinkommen über Computerkriminalität hat einen neuen Bericht veröffentlicht, in dem die Umsetzung von Artikel 19 des Budapester Übereinkommens über Computerkriminalität durch 74 Vertragsstaaten des Übereinkommens bewertet wird. Im Mittelpunkt des Berichts stehen die Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten. Die entsprechenden Bestimmungen spielen eine wichtige Rolle bei der weltweiten Bekämpfung von Computerkriminalität und der Erhebung von elektronischem Beweismaterial im Zusammenhang mit jeder Art von Straftat.

Bedeutung der Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten

Die Möglichkeit, Computersysteme zu durchsuchen und elektronische Daten zu beschlagnahmen, ist für die Strafverfolgungsbehörden von entscheidender Bedeutung, wenn sie Straftaten im Bereich der Computerkriminalität untersuchen, bei denen elektronisches Beweismaterial eine Rolle spielt. Sie können so digitales Beweismaterial erheben, das für die Verfolgung der Straftäter und die Verhütung weiterer Straftaten erforderlich ist. Wichtig ist jedoch, dass diese Befugnisse sorgsam ausgeübt werden, um ein Gleichgewicht zwischen der Wirksamkeit der Strafverfolgung und dem Schutz der Rechte des Einzelnen herzustellen. Die Behörden müssen sich dabei mit komplexen Szenarien befassen, z. B. der Durchsuchung verbundener Systeme, der Anfertigung von Datenkopien anstelle der Beschlagnahme ganzer Systeme oder der Entfernung zugänglicher schädlicher Inhalte wie Material über sexuellen Kindesmissbrauch.

Erkenntnisinteresse des Berichts

In dem Bericht wird die Art und Weise bewertet, wie die 74 Vertragsparteien des Budapester Übereinkommens Artikel 19 umsetzen, in dem die Verfahren zur Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten beschrieben sind. Es wird ermittelt, ob die Länder allgemeine oder spezifische Befugnisse oder eine Kombination aus beidem nutzen, um diese entscheidende Bestimmung durchzusetzen. Der Bericht bietet nicht nur einen umfassenden Überblick über die aktuellen Praktiken, sondern enthält auch Empfehlungen zur Stärkung der Wirksamkeit dieser Bestimmungen, zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und zur Verbesserung der in Artikel 15 des Übereinkommens vorgesehenen Garantien.

Blick in die Zukunft: Stärkung des Rechtsrahmens

Dieser Bericht ist das Ergebnis einer zweijährigen Studie, die im Jahr 2022 begonnen wurde. Er trägt dem Bedürfnis Rechnung, den Stand der Umsetzung des Budapester Übereinkommens zu bewerten, um seine dauerhafte Wirksamkeit sicherzustellen. Im Jahr 2026 wird der Ausschuss zum Übereinkommen überprüfen, inwieweit die im Bericht ausgesprochenen Empfehlungen befolgt wurden, und so gewährleisten, dass die Vertragsparteien des Übereinkommens die internationalen Normen im Bereich der Computerkriminalität weiterhin einhalten.

Schlussfolgerung

Die Veröffentlichung dieses Berichts ist ein wichtiger Schritt zur weltweiten Verbesserung der Rechtsrahmen für Ermittlungen im Bereich der Computerkriminalität und die Erhebung von elektronischem Beweismaterial. Durch die Bereitstellung klarer Leitlinien und Empfehlungen trägt er dazu bei, das weltweite Engagement zur wirksamen Bekämpfung von Computerkriminalität unter Wahrung der Menschenrechte und der Rechtsgarantien zu stärken.


 Bericht über die Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten in 74 Ländern [EN]

 Weitere Informationen zum Übereinkommen des Europarates über Computerkriminalität (Budapest-Konvention) [EN]

Ausschuss zum Übereinkommen über Computerkriminalität Straßburg 18. dezember 2024
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