Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarates hat einen neuen Bericht über Deutschland veröffentlicht, in dem die Fortschritte des Landes bei der Umsetzung der Empfehlungen aus dem Bericht der fünften Evaluierungsrunde (2020) zur Korruptionsprävention und Integritätsförderung in Zentralregierungen (hochrangige Entscheidungsträgerinnen und -träger der Exekutive) und Strafverfolgungsbehörden bewertet werden.
Die GRECO kommt zu dem Schluss, dass Deutschland vier der 14 Empfehlungen des Evaluierungsberichts der fünften Runde zufriedenstellend umgesetzt hat. Sechs Empfehlungen seien teilweise und vier nicht umgesetzt worden.
Bezüglich hochrangiger Personen mit Entscheidungsverantwortung stellt die GRECO insgesamt Fortschritte fest, darunter die Verabschiedung von Bestimmungen über einen exekutiven Fußabdruck, die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Lobbyregistergesetzes und die Verschärfung der Regeln zu Beschränkungen, denen Staatssekretärinnen und -sekretäre sowie Abteilungsleiterinnen und -leiter bei der Aufnahme einer Tätigkeit nach dem Ausscheiden aus dem Amt unterliegen. Es seien jedoch konkrete und strenge Maßnahmen erforderlich, um die Einhaltung der Integritätsstandards für hochrangige Personen mit Entscheidungsverantwortung zu überwachen, eine systematische Unterrichtung der Bundesministerinnen und -minister sowie der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und -sekretäre zu Fragen der Integrität sicherzustellen, den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen auf Bundesebene zu verbessern, der Öffentlichkeit ausreichende Informationen über Treffen von hochrangigen Entscheidungsträgerinnen und -trägern der Exekutive mit Lobbyistinnen und Lobbyisten und sonstigen Dritten zur Verfügung zu stellen und eine eindeutige Verpflichtung einzuführen, verschiedene Interessenkonflikte bei deren Auftreten sowie finanzielle Interessen regelmäßig offenzulegen.
Hinsichtlich der Strafverfolgungsbehörden begrüßt die GRECO die Verabschiedung eines auf die Besonderheiten der Bundespolizei zugeschnittenen Verhaltenskodexes sowie das Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes, welches sämtlichen Beschäftigten der Bundespolizei und des Bundeskriminalamts Schutz vor Vergeltung bietet. Die Behörden sollten auch weitere Maßnahmen zur Stärkung des Überprüfungsprozesses bei Neueinstellungen bei der Bundespolizei ergreifen und eine striktere, proaktivere Aufsicht innerhalb der Bundespolizei sicherstellen.
Die GRECO kommt zu dem Schluss, dass Deutschland die Empfehlungen des Evaluierungsberichts der fünften Runde nicht in ausreichendem Maße erfüllt, und fordert die Delegationsleitung auf, bis zum 31. März 2026 einen Bericht über den Fortschritt bei der Umsetzung der noch ausstehenden Empfehlungen vorzulegen.
Link zum Bericht: EN – FR – DE*
* nicht amtliche Übersetzung, die von den deutschen Behörden bereitgestellt wurde
Deutschland und die GRECO [EN]

