Der Europarat hat eine Empfehlung an seine 46 Mitgliedsstaaten gerichtet, die darauf abzielt, die psychische Gesundheit von Häftlingen und Personen auf Bewährung zu fördern und zu schützen und den Umgang mit ihren möglichen psychischen Störungen unter voller Wahrung ihrer Menschenwürde sicherzustellen. In der Empfehlung wird die entscheidende Rolle des Gefängnis- und Bewährungshilfepersonals hervorgehoben und eine spezielle Ausbildung gefordert, um das Personal in die Lage zu versetzen, psychische Gesundheitsprobleme besser zu verstehen und angemessen und menschlich zu reagieren.
Die Empfehlung, die als Reaktion auf die hohe Prävalenz psychischer Probleme bei Personen in Haft und auf Bewährung entwickelt wurde, gilt nur für Erwachsene, da davon ausgegangen wird, dass Jugendliche spezifische Maßnahmen benötigen, die auf ihr Alter und ihre psychosoziale Entwicklung abgestimmt sind. Als allgemeiner Grundsatz wird in der Empfehlung hervorgehoben, dass Häftlinge und Personen auf Bewährung Zugang zu einer psychischen Gesundheitsversorgung haben sollten, die dieselbe Qualität aufweist wie die psychische Gesundheitsversorgung der Allgemeinbevölkerung. Die Empfehlung soll Maßnahmen fördern, die zum Schutz der psychischen Gesundheit aller Personen in Haft und auf Bewährung zu ergreifen sind, und befasst sich mit Fällen, in denen einige dieser Personen besondere Aufmerksamkeit und Behandlung benötigen.
Die Behörden sollten sicherstellen, dass Personen in Haft und auf Bewährung von qualifiziertem Personal darauf geprüft werden, ob sie an psychischen Störungen leiden, einschließlich einer anschließenden und detaillierteren Beurteilung im Bedarfsfall, um ihren besonderen Behandlungsbedarf zu ermitteln. Jede Behandlung sollte mit dem Einverständnis der zu behandelnden Person durchgeführt werden. Es sollten spezifische Maßnahmen und klare Protokolle für die Reaktion auf Selbstverletzungen und Selbstmordversuche, einschließlich sofortiger medizinischer und psychologischer Intervention, vorhanden sein.
Zur Förderung der psychischen Gesundheit in Gefängnissen und Bewährungsanstalten sollten diese Einrichtungen ein unterstützendes und fürsorgliches Umfeld schaffen, indem sie Personen in Haft und auf Bewährung Informationen und Aufklärung über psychische Gesundheit bieten, den Zugang zu psychosozialen Diensten ermöglichen, Sozialkontakte fördern, die Möglichkeit zur körperlichen und kreativen Betätigung bieten und die Wiedereingliederung in die Gemeinschaft unterstützen. Schließlich wird in der Empfehlung betont, dass Sicherheitsmaßnahmen niemals den Schutz der psychischen Gesundheit gefährden dürfen und dass ethische, medizinische und menschenrechtliche Normen stets einzuhalten sind.

