Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarates hat einen Bericht veröffentlicht, in dem die Einhaltung ihrer Empfehlungen zur Verhütung von Korruption unter Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten sowie ihrer Empfehlungen bezüglich der im Zeitraum 2016–2018 erfolgten Justizreformen durch Polen bewertet wird.
Die GRECO kommt zu dem Schluss, dass Polen acht der insgesamt 22 Empfehlungen vollständig umgesetzt hat. Neun Empfehlungen seien teilweise und fünf Empfehlungen noch nicht umgesetzt worden. Die GRECO stellt fest, dass der generell sehr geringe Konformitätsgrad in Bezug auf die Empfehlungen weiterhin „insgesamt nicht zufriedenstellend“ ist.
Dennoch begrüßt die GRECO die entschlossenen Maßnahmen, welche die Behörden ergriffen haben, um die Unabhängigkeit des Nationalen Justizrats wiederherzustellen. Das bevorstehende Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Wahl der richterlichen Mitglieder des Rats werde sicherstellen, dass mehr als die Hälfte seiner Mitglieder von ihren Kollegen gewählte Richter sind. Die GRECO stellt darüber hinaus fest, dass verschiedene Initiativen zur vollständigen Umsetzung der noch ausstehenden Empfehlungen zu Richtern in Vorbereitung sind.
Angesichts der ernsthaften und entschlossenen Anstrengungen Polens zur Umsetzung der noch ausstehenden Empfehlungen fordert die GRECO die polnischen Behörden auf, bis zum 30. November 2025 einen Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der noch ausstehenden Empfehlungen vorzulegen. Die GRECO wird bei einer hochrangigen Mission in das Land im Jahr 2025 die Bedeutung der Einhaltung dieser Empfehlungen thematisieren.
Bericht auf Polnisch (von den polnischen Behörden bereitgestellte, nicht amtliche Übersetzung)

