Zurück Schutz der Rechte und des Wohls des Kindes in Verfahren zur elterlichen Trennung und Fremdunterbringung im Mittelpunkt zweier neuer Empfehlungen des Europarates

Schutz der Rechte und des Wohls des Kindes in Verfahren zur elterlichen Trennung und Fremdunterbringung im Mittelpunkt zweier neuer Empfehlungen des Europarates

Das Ministerkomitee des Europarates hat zwei Empfehlungen verabschiedet, die den Schutz der Rechte und des Wohls des Kindes in Verfahren stärken sollen, die die elterliche Trennung oder Fremdunterbringung betreffen.

Wenn sich Eltern trennen oder die Familie eines Kindes auch mit angemessener Unterstützung nicht in der Lage ist, eine geeignete Versorgung zu gewährleisten, stehen die Behörden häufig vor Entscheidungen, die sich erheblich auf das Kind und seine Angehörigen auswirken. Die Folgen dieser Entscheidungen können das Leben verändern und weit über die Kindheit hinausreichen. Die beiden Empfehlungen sollen sicherstellen, dass das Kindeswohl bei allen derartigen Entscheidungen eine vorrangige Erwägung ist.

Zusammen mit ausführlichen Begründungen bieten diese Empfehlungen den innerstaatlichen Behörden Leitlinien für die Berücksichtigung aller Umstände, die bei der Beurteilung des Kindeswohls in die Trennung der Eltern oder Fremdunterbringung eines Kindes betreffenden Verfahren relevant sein können. Sie stellen außerdem sicher, dass die materiellen und Verfahrensrechte der von diesen Verfahren betroffenen Kinder, einschließlich des Rechts auf Information und Anhörung, vollständig umgesetzt werden und die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, der Nichtdiskriminierung und der zügigen Durchführung der Verfahren beachtet werden.

Kinder und Jugendliche wurden bei der Ausbereitung dieser Texte aktiv konsultiert, sodass ihre Ansichten und Erfahrungen den Inhalt und den Ansatz der beiden Empfehlungen beeinflusst haben. Im Zuge dieser Konsultationen betonten die Kinder, dass Eltern und Fachkräfte Kinder zu Fragen, die sie betreffen, konsultieren und ihnen zuhören und sie dabei mit Behutsamkeit und Respekt behandeln sollten.

Die verabschiedeten Empfehlungen wurden gemeinsam vom Lenkungsausschuss für die Rechte des Kindes (CDENF) und dem Europäischen Ausschuss für rechtliche Zusammenarbeit (CDCJ) ausgearbeitet und entsprechen der strategischen Ausrichtung der Kinderrechtsstrategie des Europarates (2022–2027), die als oberste Priorität eine „kindgerechte Justiz für alle Kinder“ festlegt.

Ministerkomitee Straßburg 28. Mai 2025
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