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Migration und Asyl: Europarat will Schutz gefährdeter Personen verbessern

Das Ministerkomitee des Europarates hat einen Aktionsplan zum Schutz gefährdeter Personen im Kontext von Migration und Asyl in Europa (2021–2025) verabschiedet. „Migrantinnen und Migranten und Asylsuchende stehen während der Coronaviruspandemie vor besonderen Problemen, insbesondere beim Zugang zu Gesundheitsversorgung und Impfungen. Wir stärken die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten, um die am stärksten gefährdeten Personen zu schützen“, erklärte die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić.

Der neue Aktionsplan befasst sich mit den wichtigsten Problemen und Chancen, die seit dem vorigen Aktionsplan (in dessen Mittelpunkt Kinder standen und der 2019 endete) ermittelt wurden. Die daraus gezogenen Lehren sowie die Diskussionen mit den Mitgliedsstaaten und innerhalb des Europarates zeigten die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen, besserer Koordinierung und eines breiteren Anwendungsbereichs. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sowie die Lenkungsausschüsse und Monitoring-Organe des Europarates haben den besonderen Schutz unterstrichen, den die Staaten gefährdeten Personen im Kontext von Asyl und Migration gewähren müssen. „Gefährdete Personen im Kontext von Asyl und Migration“ sind laut dem neuen Aktionsplan Personen, bei denen nach individuellen Beurteilung ihrer Situation besondere Bedürfnisse festgestellt wurden und die berechtigt sind, die Erfüllung der Verpflichtung der Staaten einzufordern, besonderen Schutz und besondere Unterstützung zu gewähren.

„In diesem Aktionsplan wird ein Paket gezielter Unterstützungsmaßnahmen für die Mitgliedsstaaten des Europarates vorgeschlagen, um ihre Fähigkeit zur Ermittlung und zum Umgang mit Gefährdungen während der Asyl- und Migrationsverfahren im Zusammenhang mit angemessenen Aufnahmebedingungen und mit dem Zugang zu Informationen, Prozesskostenhilfe und zur Justiz zu stärken. Er fordert außerdem dazu auf, Flüchtlingskinder beim Zugang zu Bildung und junge Geflüchtete beim Übergang ins Erwachsenenalter zu unterstützen“, so der Sonderbeauftragte der Generalsekretärin für Migration und Flüchtlinge, Drahoslav Štefánek.

Ministerkomitee Strassburg 5. Mai 2021
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