Zurück Liechtenstein: Verbesserungsbedarf bei Geschlechtergleichstellung und Behindertenrechten

Liechtenstein: Verbesserungsbedarf bei Geschlechtergleichstellung und Behindertenrechten

Der Menschenrechtskommissar des Europarates, Nils Muižnieks, hat den soliden rechtlichen und institutionellen Rahmen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte in Liechtenstein begrüßt. Durch die Gründung des Vereins für Menschenrechte im Januar 2017 wurde dieser Rahmen weiter gestärkt. „Ich hoffe, dass die Behörden Liechtensteins auf dieser bedeutenden Initiative aufbauen und die nachhaltige und angemessene Finanzierung dieser neuen Institution sicherstellen, damit sie ihre Schlüsselfunktion bei der Förderung und beim Schutz der Menschenrechte in dem Land vollständig erfüllen kann“, erklärte der Kommissar im Anschluss an einen dreitägigen Besuch (22. bis 24. November 2017) in Liechtenstein. Die Liechtensteiner Behörden müssen den Rechtsrahmen zum Schutz der Menschenrechte weiter ausbauen, indem sie umfassende Antidiskriminierungsgesetze verabschieden, die in allen Lebensbereichen und für alle Diskriminierungsgründe gelten.

Zusätzlicher Handlungsbedarf besteht im Hinblick auf Frauenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter. „Die Liechtensteiner Behörden sollten eine nationale Gleichstellungsstrategie beschließen, die alle Aspekte der Frauenrechte abdeckt: von der Teilhabe am öffentlichen Leben und der politischen Vertretung über die Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben bis hin zu häuslicher Gewalt und zu sicheren und legalen Abtreibungsmöglichkeiten innerhalb des Landes. Die Bekämpfung bestehender Geschlechterstereotype über die Rolle von Männern und Frauen in der Familie und der Gesellschaft ist ein zentrales Element jeder Strategie zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter.“ Muižnieks nahm in diesem Zusammenhang mit Interesse die Diskussion zur Kenntnis, in deren Mittelpunkt Quoten für eine bessere Vertretung von Frauen in der Politik stehen. Er rief zu einem ganzheitlichen Vorgehen auf, um dem Problem zu begegnen, etwa durch weitere Untersuchungen über bestehende Hindernisse und die Einbeziehung von Frauenorganisationen. So könnten kurz- und langfristige Lösungen für die zu geringe Vertretung von Frauen in der Politik und in der Wirtschaft gefunden werden.

Vollständiger Artikel – Liechtenstein: Verbesserungsbedarf bei Geschlechtergleichstellung und Behindertenrechten

Menschenrechtskommissar Straßburg 24. November 2017
  • Diminuer la taille du texte
  • Augmenter la taille du texte
  • Imprimer la page