Der Generalsekretär des Europarates hat am 3. Februar ein Telefongespräch mit dem georgischen Premierminister, Irakli Kobachidse, geführt, um den Fortschritt bei der Einrichtung der gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Änderung des Gesetzes über „ausländische Einflussnahme“ zu erörtern. Diese war während des Besuchs des Generalsekretärs in Tiflis am 20. Dezember einvernehmlich beschlossen worden. Am 20. Januar hatte das Generalsekretariat in einem Schreiben offiziell um die Einsetzung der geplanten Arbeitsgruppe ersucht. Diese Anfrage war unbeantwortet geblieben.
Bei ihrem Gespräch am vergangenen Montag erklärte der Premierminister, dass seine Regierung „aufgrund der veränderten Umstände“ nicht mehr bereit sei, an einer gemeinsamen Arbeitsgruppe teilzunehmen oder das Gesetz über „ausländische Einflussnahme“ entsprechend den vorherigen Gesprächen zu ändern. Er bekräftigte jedoch die Verpflichtung Georgiens, im Rahmen der zwischenstaatlichen Kooperation weiterhin mit dem Europarat zusammenzuarbeiten.
Der Generalsekretär nahm die Entscheidung der georgischen Regierung mit großem Bedauern zur Kenntnis. Er brachte erneut seine Sorge über die Lage der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte in Georgien sowie über die Polarisierung der politischen Landschaft zum Ausdruck. Nun müssen die Auswirkungen der neuen Situation, die durch die Kehrtwende der Regierung entstanden ist, bewertet werden. Der Dialog mit den georgischen Behörden wird fortgesetzt.
Die Mission des Europarates ist es, demokratische Prinzipien, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte entschlossen zu verteidigen. In diesem Sinne haben seit dem Besuch des Generalsekretärs mehrere Organe des Europarates Georgien besucht, darunter die Ko-Berichterstatter der Parlamentarischen Versammlung, das Komitee zur Verhütung von Folter (CPT), der Menschenrechtskommissar und der Kongress der Gemeinden und Regionen.
Generalsekretär beendet Besuch in Georgien
Video der Pressekonferenz am 20.12.2024 [EN]

