Zurück UNHCR veröffentlicht Praxisleitfaden zu Artikel 39

Stärkung des Schutzes von Menschen, die internationalen Schutz benötigen
A new UNHCR Toolkit for requesting European Court of Human Rights interim measures

A new UNHCR Toolkit for requesting European Court of Human Rights interim measures

Anlässlich der Veröffentlichung des neuen Praxisleitfadens des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) für die Beantragung vorläufiger Maßnahmen gemäß Artikel 39 der Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für Personen, die internationalen Schutz benötigen, haben der Europarat und der UNHCR gemeinsam ein Seminar veranstaltet.

Der vollständig aktualisierte Praxisleitfaden, der im März 2025 veröffentlicht wurde, spiegelt die jüngsten Entwicklungen in der Rechtsprechung und Verfahrenspraxis des Gerichtshofs wider. Er bietet klare und detaillierte Leitlinien für das Einreichen von Anträgen in Ausnahmefällen, wenn diese Maßnahme erforderlich ist, um einen wirksamen Schutz in dringenden Fällen zu gewährleisten.

In seiner Eröffnungsrede betonte der Regionaldirektor des UNHCR für Europa, Philippe Leclerc, dass „die vorläufigen Maßnahmen nach Artikel 39 an der Schnittstelle zwischen europäischem Menschenrechtsrecht und internationalem Flüchtlingsrecht liegen. In Abschiebungssituationen schützen sie vor der Rückführung, indem Sie sicherstellen, dass niemand an einen Ort zurückgeschickt wird, an dem die Gefahr besteht, verfolgt, gefoltert oder ernsthaft misshandelt zu werden. Indem wir unser Verständnis von Artikel 39 vertiefen, stärken wir die Gesamtkohärenz des europäischen Rahmens für den Schutz von Asyl und Menschenrechten. Ich bin zuversichtlich, dass diese zweite Ausgabe des UNHCR-Praxisleitfadens zu diesem Ziel beitragen und ein nützliches, praktisches Instrument für Juristinnen und Juristen sein wird.“

Der Kanzler der Beschwerdenprüfabteilung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), Klaudiusz Ryngielewicz, betonte im Hinblick auf die Herangehensweise des Gerichtshofs bei Anträgen auf vorläufige Maßnahmen nach Artikel 39: „Für jene von uns, die an diesen Verfahren beteiligt sind, liegt der Schwerpunkt eindeutig auf Sorgfalt, Transparenz und Effizienz.“

Der Leiter der Abteilung Migration und Flüchtlinge des Europarates (DMR), Nikolaos Sitaropoulos, äußerte die Überzeugung, dass sich der Toolkit des UNHCR als „wertvolles Instrument für alle im Bereich des Flüchtlingsrechts tätigen Juristinnen und Juristen erweisen und ihre Interaktion mit unserem Gerichtshof erleichtern wird, der für viele Asylsuchende in Europa heute das letzte Mittel oder die letzte mögliche Instanz bleibt, die einen wirksamen Rechtsschutz gewährt“.

Der EGMR bietet eine wichtige Garantie für Menschen, die internationalen Schutz suchen. Die Teilnehmenden betonten, dass die in Artikel 39 vorgesehenen vorläufigen Maßnahmen es ermöglichen, die tatsächliche Einhaltung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Abkommen der Vereinten Nationen von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge in der Praxis sicherzustellen.

Durch die Förderung des Dialogs zwischen internationalen Institutionen, Anwälten und Akteuren der Zivilgesellschaft hat das Seminar dazu beigetragen, ein gemeinsames Verständnis der Verfahrensinstrumente der Menschenrechtskonvention zu fördern und sicherzustellen, dass die Schutzmechanismen für Personen, die wirksamen internationalen Schutz benötigen, praktisch und zugänglich bleiben.


 Vollständiger Toolkit [EN]

 UNHCR


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Europarat Straßburg 5. November 2025
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