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Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Das Ministerkomitee des Europarates hält vom 6. bis 8. Dezember in Straßburg seine Quartalssitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ab.

Die zur eingehenden Prüfung vorgeschlagenen Fälle betreffen Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bulgarien, Frankreich, Georgien, Griechenland, Italien, Litauen, Malta, die Republik Moldau, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, die Russische Föderation, Serbien, die Türkei, die Ukraine, Ungarn, das Vereinigte Königreich und Zypern.

Die vom Ministerkomitee bei der Sitzung getroffenen Entscheidungen werden nach der Sitzung auf der Website des Europarates veröffentlicht.

Gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen.

Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile auf der Grundlage von Informationen, die von innerstaatlichen Behörden, Beschwerdeführenden, Nichtregierungsorganisationen, nationalen Menschenrechtseinrichtungen und anderen Akteuren übermittelt werden.

 

Hinweis

Infolge des Ausschlusses der Russischen Föderation aus dem Europarat am 16. März 2022 ist das Land seit dem 16. September 2022 keine Hohe Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr.

Gemäß seiner Entschließung vom 23 März 2022 überwacht das Ministerkomitee weiterhin die Umsetzung der betroffenen Urteile und gütlichen Einigungen und der Russischen Föderation obliegt es, sie umzusetzen.


 Sitzungsdokumente [EN]


 Video zum Überwachungsverfahren


 Länderbezogene und thematische Informationsblätter zur Umsetzung von EGMR-Urteilen [EN]

Ministerkomitee Strassburg 6. Dezember 2022
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Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Fällen von Menschenrechtsverletzungen haben zu Verbesserungen des Lebens der Menschen in den Mitgliedsstaaten des Europarates geführt.