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Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Das Ministerkomitee des Europarates hält von 14. bis 16. September in Straßburg seine vierteljährliche Sitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ab. Die zur detaillierten Untersuchung vorgeschlagenen Fälle betreffen Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belgien Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Italien, Litauen, Malta, die Republik Moldau, Polen, Portugal, Rumänien, die Russische Föderation, die Türkei, die Ukraine und Ungarn.

Die vom Ministerkomitee während der Sitzung verabschiedeten Entscheidungen werden am Freitag, den 17. September auf der Website des Europarates veröffentlicht. Gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile auf der Grundlage von Informationen, die von betroffenen innerstaatlichen Behörden, Beschwerdeführer/innen, Nichtregierungsorganisationen, nationalen Menschenrechtsinstitutionen und anderen Akteuren übermittelt werden.

 Sitzungsdokumente [EN]

 Video zum Überwachungsverfahren

 Länder and und thematische Informationsblätter [EN]

Ministerkomitee Strassburg 13. September 2021
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Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Fällen von Menschenrechtsverletzungen haben zu Verbesserungen des Lebens der Menschen in den Mitgliedsstaaten des Europarates geführt.