Zurück Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Das Ministerkomitee des Europarates hält von 1. bis 3. Dezember in Straßburg seine letzte vierteljährliche Sitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ab. Informationen zu den in dieser Woche im Detail zu untersuchenden Fällen sind hier verfügbar.

Die vom Ministerkomitee bei der Sitzung verabschiedeten Entscheidungen werden am Freitag, den 4. Dezember auf der Website des Europarates veröffentlicht.

Gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile auf der Grundlage von Informationen, die von betroffenen innerstaatlichen Behörden, Beschwerdeführer/innen, Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteuren übermittelt werden.


 Pressemitteilung
Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte [EN/FR]


 Website der Abteilung für die Umsetzung der Urteile [EN]


 Video zum Überwachungsverfahren


 Länder-Informationsblätter [EN]


 Thematische Informationsblätter [EN]

Ministerkomitee Strassburg 30. November 2020
  • Diminuer la taille du texte
  • Augmenter la taille du texte
  • Imprimer la page