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Umsetzung der Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs

Das Ministerkomitee des Europarates hält vom 3. bis 5. März in Straßburg seine vierteljährliche Sitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch die Mitgliedsstaaten ab.

Informationen über die auf der Sitzung im Einzelnen untersuchten Fälle sind hier verfügbar.

Die vom Ministerkomitee verabschiedeten Entscheidungen werden nach der Sitzung so bald wie möglich auf der Website des Europarates veröffentlicht.

Laut Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen.

Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile aufgrund von Informationen, die von betroffenen innerstaatlichen Behörden, Beschwerdeführern, Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteuren übermittelt werden.

Links:

Ministerkomitee Straßburg 3. März 2020
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