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GREVIO-Bericht zeigt Entwicklungen bei Beendigung von Gewalt gegen Frauen

Die GREVIO, die unabhängige Expertengruppe des Europarates, die für die Überwachung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbulkonvention) zuständig ist, fasst in einem aktuellen Bericht Entwicklungen und bewährte Praktiken bei den Anstrengungen zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen zusammen. Der Bericht beruht auf 17 Ländern in Europa und umfasst die Tätigkeiten zwischen Juni 2019 und Dezember 2020.

Es werden Entwicklungen bei der Erbringung von Dienstleistungen für Opfer hervorgehoben und diese vor dem Hintergrund der Pandemie erörtert, die den Unterstützungsbedarf stark erhöht hat. Der Bericht zeigt, wie sehr die Pandemie bereits zuvor bestehende Lücken bei spezialisierten Dienstleistungen ans Licht gebracht hat. Dadurch wurde die Möglichkeit von Frauen und Mädchen, auf spezialisierte Unterstützung für die verschiedenen Formen von Gewalt, die sie erfahren, zuzugreifen, erheblich beeinträchtigt.

Beispielsweise haben die meisten Länder zwar umfangreichere und stärkere Netze spezialisierter Unterstützungsdienste für Opfer von häuslicher Gewalt entwickelt, Dienstleistungen für Opfer anderer Formen von Gewalt – von sexueller Gewalt und Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen bis hin zu Zwangsheirat und sexueller Belästigung – sind jedoch, wenn überhaupt, in „viel geringerer Anzahl“ vorhanden. Die GREVIO weist daher häufig auf die Notwendigkeit hin, spezialisierte Unterstützungsdienste für andere Formen von Gewalt als häusliche Gewalt einzurichten.

Während alle Vertragsstaaten Notrufstellen für die Bereitstellung von Unterstützung und Informationen für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt eingerichtet haben, werden viele nicht allen Anforderungen an Beratungsstellen gemäß der Konvention „in ausreichendem Maß“ gerecht. In ihren Basisbewertungsberichten stellt die GREVIO fest, dass Beratungsstellen speziell auf weibliche Gewaltopfer ausgerichtet sein müssen und dass das Personal, das die Informationen und die Beratung bereitstellt, in diesem Bereich geschult sein muss.


 Erklärung von Marceline Naudi, Präsidentin der GREVIO [EN]


 Pressemitteilung
GREVIO-Bericht zeigt Entwicklungen bei Beendigung von Gewalt gegen Frauen

Europarat Strassburg 12. April 2021
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Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet Gewalt gegen Frauen, darunter häusliche Gewalt und sexuelle Gewalt.
Sehen Sie sich einige Beispiele an, wie die EMRK beim Schutz von Frauenrechten funktioniert.