Zurück Griechenland sollte Pushbacks verhindern und Rechenschaftspflicht für Menschenrechtsverletzungen an den Grenzen sicherstellen

Foto vom Frontex-Sensorflugzeug am 13. Juni 2023, bevor das Boot vor der Küste von Pylos kenterte. ©Frontex

Foto vom Frontex-Sensorflugzeug am 13. Juni 2023, bevor das Boot vor der Küste von Pylos kenterte. ©Frontex

Der Menschenrechtskommissar des Europarates, Michael O'Flaherty, hat nach seinem Besuch in Griechenland von 3. bis 7. Februar 2025 ein Memorandum über Migration und Grenzkontrollen in Griechenland veröffentlicht.

Der Kommissar stellt fest, dass Griechenland in besonderem Maße von irregulären Einreisen, auch von Asylsuchenden, betroffen ist. Er erkennt auch an, dass die an den Land- und Seegrenzen eingesetzten Ordnungskräfte mit einem komplexen und schwierigen Umfeld konfrontiert sind. Dennoch ist der Kommissar besorgt über die zahlreichen Berichte über die anhaltende Praxis der summarischen Rückführung an den Land- und Seegrenzen.

Die Rückführung von Personen ohne ein individuelles Identifizierungsverfahren verhindere, dass die Mitgliedsstaaten feststellen können, ob diese Personen bei ihrer Rückkehr Gefahr laufen, Menschenrechtsverletzungen zu erleiden. Der Kommissar stellt fest, dass dies zu Verstößen gegen Artikel 3 der EMRK und andere Regeln des Völkerrechts und des EU-Rechts führen kann, die für Griechenland bindend sind. Er empfiehlt, einen Null-Toleranz-Ansatz gegenüber summarischen Rückführungen und anderen Menschenrechtsverletzungen zu verfolgen, indem sichergestellt wird, dass Anschuldigungen wegen solcher Praktiken schnell, unparteiisch, gründlich und wirksam untersucht werden und dass alle Personen, die Grenzkontrollmaßnahmen unterworfen sind, angemessenen Zugang zu individualisierten Verfahren zur Geltendmachung ihres Schutzbedarfs sowie zu wirksamen Rechtsbehelfen haben.

Darüber hinaus befürchtet O'Flaherty, dass Menschenrechtsverletzungen, die an den Grenzen begangen werden, ungestraft bleiben könnten. Obwohl Maßnahmen ergriffen worden seien, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, gebe es weiterhin Probleme bei der Durchführung wirksamer Untersuchungen, wie auch in den jüngsten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hervorgehoben wurde. Der Kommissar empfiehlt den griechischen Behörden, die Rechenschaftsmechanismen zu überprüfen, die für die Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen, die gegen Flüchtlinge, Asylsuchende oder Migranten begangen wurden, und die Reaktion darauf zuständig sind, und Maßnahmen zu ergreifen, um die Mängel zu beheben, die die Wirksamkeit und Unabhängigkeit dieser Mechanismen beeinträchtigen. Er fordert die griechischen Behörden außerdem auf, dafür zu sorgen, dass nationale Menschenrechtsorganisationen die Möglichkeit haben, zu beobachten, wie Asylsuchende und Migranten an den Grenzen behandelt werden, und ihre Erkenntnisse zu melden, dass ihre Empfehlungen berücksichtigt werden und dass die neuen Mechanismen, die im Rahmen des EU-Pakts zu Asyl und Migration eingerichtet wurden, wirksam sind. (weiter)


 Vollständiges Memorandum des Kommissars über Migration und Grenzkontrollen in Griechenland [EN]

 Stellungnahme der griechischen Behörden zum Memorandum des Kommissars [EN]


 

Menschenrechtskommissar Straßburg 6. Mai 2025
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