Die Schlussfolgerungen des von Iulian Bulai (Rumänien, ALDE) präsentierten Berichts über die Beobachtung der Parlamentswahl in Georgien am 26. Oktober 2024 „geben Anlass zur Sorge über die Richtigkeit der Wahlergebnisse, das heißt darüber, ob diese wirklich den Willen der Wählerinnen und Wähler widerspiegeln“.
In dem Bericht wird eine Reihe von Elementen genannt, die „die Fairness des Wahlverfahrens erheblich beeinträchtigt und die Legitimität der Wahlergebnisse infrage gestellt haben“, darunter ungleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Parteien mit einem klaren Vorteil für die Regierungspartei und Verwaltungsressourcen, die zu deren Gunsten eingesetzt wurden.
Außerdem erwähnt werden in dem Bericht eine starke Polarisierung, Bedenken hinsichtlich der Transparenz und Fairness des Wahlverfahrens, die Politisierung öffentlicher Institutionen und ein verbreitetes Klima der Einschüchterung und des Drucks, die sich sowohl gegen Wähler als auch gegen Aktivisten richteten. Zudem wird betont, dass das Gesetz über die Transparenz ausländischer Einflussnahme zur Stigmatisierung zivilgesellschaftlicher Gruppen, unabhängiger Medien und abweichender Stimmen beigetragen habe. Die Delegation der Parlamentarischen Versammlung stellte außerdem mit Sorge Verstöße gegen das Wahlgeheimnis und Änderungen des Wahlverfahrens in letzter Minute fest, die dessen Transparenz infrage stellen.
In diesem Zusammenhang ermutigte die Delegation die georgischen Behörden insbesondere dazu, den Wahlrahmen vor den 2025 geplanten Kommunalwahlen zu überprüfen, die Unparteilichkeit der Zentralen Wahlkommission und des Büros für Korruptionsbekämpfung gemäß den Empfehlungen der Venedig-Kommission und der GRECO wiederherzustellen und eine umfassende Überprüfung des Wahlrechts einzuleiten.
Darüber hinaus fordert der Bericht „die schnelle, glaubwürdige und transparente Untersuchung aller Unregelmäßigkeiten und Vorwürfe der Wahlmanipulation“; die Wiederherstellung eines fairen Wahlkämpfen zuträglichen Klimas „durch Aufhebung des Gesetzes über die Transparenz ausländischer Einflussnahme“; und die Stärkung des Wahlgeheimnisses.

