Zurück 60. Jahrestag der Verabschiedung der Europäischen Sozialcharta: Erklärung des Ministerkomitees

Verabschiedet am 13. Oktober 2021 beim 1414. Treffen der Ständigen Vertreter der Minister
60. Jahrestag der Verabschiedung der Europäischen Sozialcharta: Erklärung des Ministerkomitees

Auf den Tag genau vor 60 Jahren haben die Mitgliedsstaaten des Europarates eine Reihe von sozialen Rechten im internationalen Recht verankert (Turin, 18. Oktober 1961). Es war das erste Mal, dass die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegten sozialrechtlichen Ziele und das in der Satzung des Europarates enthaltene Ziel des sozialen Fortschritts Eingang in einen verbindlichen internationalen Vertrag fanden, der als Ergänzung zu den in der Europäischen Menschenrechtskonvention anerkannten Rechten ein breites Spektrum sozialer Rechte schützt.

Sechs Jahrzehnte später ist die Sozialcharta weiterhin ein einzigartiges und wertvolles völkerrechtliches Instrument. Sie hat zu zahlreichen Fortschritten beim Schutz sozialer Rechte in den Mitgliedsstaaten beigetragen und so das Leben von Menschen in ganz Europa verbessert. In einem Protokoll von 1988 und in der Revidierten Europäischen Sozialcharta von 1996 wurden neue Rechte hinzugefügt. Letztere ist weithin als das aktuellste internationale Menschenrechtsabkommen im Bereich der sozialen Rechte anerkannt. Es ermöglicht den Staaten, ein unterschiedliches Maß an Verpflichtungen einzugehen und in Abhängigkeit von ihrer politischen, sozialen und wirtschaftlichen Vielfalt mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten voranzuschreiten.

Das Ministerkomitee bekräftigt erneut die herausragende Rolle der Europäischen Sozialcharta bei der Gewährleistung und Förderung der sozialen Rechte in Europa und wiederholt seine Entschlossenheit, für die erforderliche politische Unterstützung und die nötigen Instrumente und Mittel zu sorgen, um ihre Wirksamkeit sicherzustellen. Es betont, dass Herausforderungen wie die Globalisierung, der demografische Wandel, neue Informationstechnologien und die Folgen der Covid-19-Pandemie die Bedeutung einer starken und wirksamen Europäischen Sozialcharta noch deutlicher aufzeigen.

Die Überwachungsmechanismen der Charta haben sich im Laufe der Zeit durch die Praxis und aufgrund von Beschlüssen des Ministerkomitees des Europarates ebenfalls weiterentwickelt. Ein Protokoll von 1995 bietet den Vertragsstaaten die Möglichkeit, einem System von Kollektivbeschwerden beizutreten. In dem Bewusstsein, dass eine kontinuierliche Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte nötig ist, hat das Ministerkomitee 2015 einen Reflexionsprozess zur Frage der verbesserten Überwachung der Umsetzung der Europäischen Sozialcharta in Gang gesetzt. Zur Fortführung dieses Prozesses, an dessen Bedeutung anlässlich des 60. Jahrestags der Zeichnungsauflegung der Charta bei der 131. Ministersitzung (Hamburg, 19. Mai 2021) erinnert wurde, hat es eine Arbeitsgruppe zu diesem Zweck eingerichtet.


 Erklärung des Ministerkomitees anlässlich des 60. Jahrestags der Verabschiedung der Europäischen Sozialcharta [EN]

Ministerkomitee Strassburg 18. Oktober 2021
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