Zurück Absetzung von Bürgermeistern in der Türkei: Erklärung des Kongresspräsidenten

Absetzung von Bürgermeistern in der Türkei: Erklärung des Kongresspräsidenten

Der Präsident des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates, Marc Cools, hat folgende Erklärung abgegeben:

„Ich verurteile die in der Türkei immer weiter verbreitete Praxis der Absetzung und Ersetzung gewählter Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, ein Vorgehen, das der Kongress und die Venedig-Kommission als Angriff auf das Wesen der lokalen Demokratie betrachten. Am 29. Januar haben die türkischen Behörden die gewählte Bürgermeisterin von Siirt abgesetzt und durch einen vom Innenministerium ernannten Gouverneur ersetzt. In der Gemeinde Akdeniz kam es bereits Anfang des Monats zu einer ähnlichen Situation, die Stewart Dickson, Vorsitzender des Rates für demokratische Wahlen und Sprecher des Kongresses für Kommunal- und Regionalwahlen, mit Besorgnis zur Kenntnis genommen hat. Bereits im vergangenen November habe ich die Absetzung von vier Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern unter vergleichbaren Umständen bedauert, doch diese Tendenz scheint sich fortzusetzen.

Die Achtung des Wählerwillens ist für den Kongress von größter Bedeutung und ungeachtet der wiederholten Aufrufe des Kongresses, diese Praxis zu beenden, wird die Stimme einer wachsenden Zahl türkischer Bürgerinnen und Bürger, die bei den – vom Kongress beobachteten – Kommunalwahlen am 31. März 2024 ihre Stimme abgaben, ignoriert.

Auf seiner letzten Sitzung hat der Kongress in seiner Empfehlung 519(2024) die Notwendigkeit, diese Praxis zu beenden, bekräftigt und die Behörden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Nichtwählbarkeit von Kandidierenden vor der Wahl beurteilt wird und auf einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung beruht. Kandidierende, die als wählbar eingestuft werden, müssen ihr Mandat gemäß der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung, die für alle Mitgliedsstaaten des Europarates bindend ist, frei ausüben können. Im Falle der Absetzung einer Bürgermeisterin bzw. eines Bürgermeisters sollten die Gemeinderäte die Möglichkeit haben, einen Ersatz zu wählen.

Die neuesten Entwicklungen sowie die nächsten Schritte des Kongresses werden auf der Sitzung des Monitoring-Ausschusses des Kongresses im Februar 2025 in Straßburg diskutiert. Ich erwarte, dass die Berichterstatter in den kommenden Wochen den politischen Dialog mit den türkischen Behörden wiederaufnehmen werden, um die effektive Umsetzung der früheren Empfehlungen zu gewährleisten.“

Kongress Strassburg 31. Januar 2025
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