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Datenschutztag

Heute, am 28. Januar, wird weltweit der Datenschutztag gefeiert. Anlass ist die im Jahr 1981 erfolgte Zeichnungsauflegung des ersten internationalen Vertrags zum Datenschutz: des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten, auch bekannt als „Konvention 108“.

Da der Vertrag einen weltweiten Anwendungsbereich hat und jedem Land offensteht, sind 55 Staaten dem Vertrag beigetreten und haben viele weitere dessen Bestimmungen als Modell verwendet, um ihre nationale Gesetzgebung zu gestalten, und ihm damit das Potenzial zu einer globalen Norm verliehen.

Obwohl der Vertrag seit fast 40 Jahren weiterhin ein wirksames Instrument für die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich ist, hat der Europarat im Jahr 2018 ein Protokoll zur Änderung seiner Bestimmungen verabschiedet, um der Entwicklung neuer Technologien gerecht zu werden und seinen Überwachungsmechanismus zu stärken.

Bereits 35 Mitgliedsstaaten des Europarates haben diesen neuen Vertrag unterzeichnet sowie Argentinien, Tunesien und Uruguay. Drei Länder haben ihn bisher ratifiziert: Bulgarien und Kroatien im Dezember 2019 und Litauen am 23. Januar 2020. Sobald es in Kraft getreten ist, wird das modernisierte Übereinkommen – auch bekannt als Konvention 108+ – zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für den weltweiten Datenschutz bieten.

Im Vorfeld des Datenschutztags besuchte eine Delegation des Europarates die jährliche internationale Konferenz „Computers, Privacy and Data Protection“ (CPDP), bei der die Organisation eine Sitzung zu ihrer Arbeit im Bereich der Künstlichen Intelligenz veranstaltete. Die Delegation nahm auch an den Foren zum Thema „Digitale Identität in Afrika und dem Nahen Osten“ und „Technologischer Wandel und Gesetze: Ist Rechenschaftspflicht ein Schlüssel zu globaler Einhaltung?“ teil.

Datenschutztag STRASSBURG 28. Januar 2020
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