Zurück Tschechien sollte den Zugang zu den Rechten nationaler Minderheiten erleichtern

Sachverständigenausschuss des Europarates veröffentlicht neuen Bericht
Eine wirksame Wiedergutmachung für illegal durchgeführte Sterilisationen von Frauen wird empfohlen

Eine wirksame Wiedergutmachung für illegal durchgeführte Sterilisationen von Frauen wird empfohlen

Die tschechischen Behörden sollten die nationale Gesetzgebung ändern, damit Angehörige nationaler Minderheiten die im Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten verankerten Rechte flexibler ausüben können und die strikte Anwendung der Schwellenwerte in Bezug auf die Bevölkerung die Ausübung dieser Rechte nicht behindert.

Die Behörden sollten auch eine wirksame Wiedergutmachung für die in der Vergangenheit illegal durchgeführten Sterilisationen von Frauen, insbesondere von Roma-Frauen, gewährleisten und die Opfer entschädigen sowie die allgemeine Situation der Roma verbessern, insbesondere ihren Zugang zu Bildung.

Vorrangige Empfehlungen zum Schutz nationaler Minderheiten in Tschechien

Dies sind einige der vorrangigen Empfehlungen, die der Beratende Ausschuss des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten in einer heute veröffentlichten Stellungnahme an Tschechien richtet.

Der Ausschuss stellt fest, dass die Behörden seit der Verabschiedung seiner vorigen Stellungnahme im Jahr 2021 weiterhin gezeigt haben, dass sie sich der Bedeutung des Schutzes der Rechte von Minderheiten bewusst sind, und mehrere Maßnahmen zur Überarbeitung der Lehrpläne und der Gesetzgebung zu Vor- und Nachnamen ergriffen haben. Im Jahr 2024 genehmigte die Regierung einen Antrag auf Vertretung der Georgierinnen und Georgier im Regierungsrat für nationale Minderheiten, wodurch sich die Gesamtzahl der vertretenen nationalen Minderheiten auf 15 erhöhte. (weiter)


Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ist der umfassendste europäische Vertrag im Bereich des Schutzes der Rechte von Personen, die nationalen Minderheiten angehören. Es handelt sich um das erste rechtsverbindliche multilaterale Instrument, das dem weltweiten Schutz nationaler Minderheiten gewidmet ist. Seine Umsetzung wird von einem Beratenden Ausschuss überwacht, der sich aus unabhängigen Sachverständigen zusammensetzt. Der Vertrag trat am 1. Februar 1998 in Kraft und gilt heute in 38 Staaten.

Tschechien gewährt den im Vertrag vorgesehenen Schutz für 15 nationale Minderheiten (die belarussische, bulgarische, deutsche, georgische, griechische, kroatische, polnische, Roma-, russische, ruthenische, serbische, slowakische, ukrainische, ungarische und vietnamesische Minderheit), die im Regierungsrat für nationale Minderheiten vertreten sind.


 Vollständige Stellungnahme (auf Tschechisch)

 Tschechien und das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten [EN]

 Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten [EN]


 

Nationale Minderheiten (FCNM) Straßburg 19. November 2025
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