Die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarates über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus hat aktualisierte thematische Monitoring-Berichte veröffentlicht, in denen zum ersten Mal die Einhaltung mehrerer Bestimmungen des Übereinkommens durch Aruba (Niederlande) und Marokko bewertet wird.
In den Berichten wird die Anwendung der Bestimmungen zur Umkehr der Beweislast in Einziehungsverfahren, zur Verwaltung eingefrorener oder beschlagnahmter Vermögenswerte, zur Kontrolle von Bankgeschäften als Ermittlungstechnik, zum Straftatbestand der Geldwäsche, zur Verantwortlichkeit juristischer Personen, zur staatenübergreifenden Rückfälligkeit, zum Aufschub verdächtiger Transaktionen sowie zur Aufteilung und Rückgabe eingezogener Vermögenswerte bewertet. Die Berichte enthalten Empfehlungen an beide Gerichtsbarkeiten, um die Einhaltung der Bestimmungen des Übereinkommens zu verbessern. (weiter)

