Zurück Ministerkomitee des Europarates hebt Immunität von Ex-Generalsekretär Thorbjørn Jagland auf

Das Ministerkomitee setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Regierungen von 46 europäischen Ländern zusammen

Das Ministerkomitee setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Regierungen von 46 europäischen Ländern zusammen

Das Ministerkomitee des Europarates hat die Immunität des ehemaligen Generalsekretärs Thorbjørn Jagland aufgehoben, nachdem die norwegischen Behörden ein Verfahren wegen Vorwürfen schwerer Korruption eingeleitet haben. Die Entscheidung folgt auf seit November 2025 veröffentlichte Medienberichte im Zusammenhang mit Dokumenten, die US-Behörden im Strafverfahren Epstein freigegeben haben.

Verwaltungsuntersuchung

Generalsekretär Alain Berset ordnete gleich zu Beginn im November 2025 eine informelle, interne Verwaltungsuntersuchung an, um die Umstände zu klären und eine mögliche institutionelle Beteiligung zu prüfen. Die im November und Dezember durchgeführte und im Januar 2026 abgeschlossene Untersuchung zielte darauf ab, überprüfbare Fakten zu ermitteln und der Antwort der Organisation als Grundlage zu dienen.

„Nach den Enthüllungen vom November 2025 habe ich alle Maßnahmen ergriffen, die ich für notwendig hielt, um die Integrität und den Ruf des Europarates zu schützen“, erklärte Berset. „Ich habe die Eröffnung einer informellen, internen Verwaltungsuntersuchung angeordnet, um die Umstände dieser Angelegenheit zu klären und zu überprüfen, welche Informationen verfügbar sind.“ Er empfahl den Mitgliedsstaaten, der Aufhebung der Immunität zuzustimmen. „Dies würde es der norwegischen Justiz ermöglichen, ihre Arbeit zu tun, und Herrn Jagland, falls er strafrechtlich verfolgt wird, sich zu verteidigen“, so Berset. Der Generalsekretär betonte, dass die Reaktion der Organisation von Transparenz, institutioneller Verantwortung und Respekt für ein ordnungsgemäßes Verfahren geleitet werde.

Weiterleitung an die Aufsichts- und Governance-Prüfung

Generalsekretär Berset hat beschlossen, die Angelegenheit an die Direktion für interne Aufsicht des Europarates zu verweisen, um zu prüfen, ob es im Zusammenhang mit den betreffenden Ereignissen Fehler oder Versäumnisse innerhalb der Organisation gegeben hat. Parallel dazu hat er eine umfassendere Reflexion über institutionelle Governance-Praktiken eingeleitet und gleichzeitig festgestellt, dass der Europarat im Laufe der Zeit einen soliden ethischen und regulatorischen Rahmen entwickelt hat. „Ohne die Entscheidung der Direktion für interne Aufsicht oder die Ergebnisse jeglicher Untersuchung oder Prüfung abzuwarten, werde ich parallel dazu eine gründliche Überprüfung unserer institutionellen Governance-Praktiken einleiten“, sagte er.

Hintergrund

Auf Antrag der norwegischen Behörden hat das satzungsmäßige Entscheidungsorgan des Europarates beschlossen, die Immunität Thorbjørn Jaglands vor Strafverfolgung in seiner Eigenschaft als ehemaliger Generalsekretär in Bezug auf Handlungen, die in seiner amtlichen Eigenschaft und im Rahmen seiner Befugnisse vorgenommen wurden, für die Zwecke von Ermittlungen der norwegischen Nationalen Behörde zur Ermittlung und Verfolgung von Wirtschafts- und Umweltkriminalität (Økokrim) aufzuheben.

Die Ständigen Vertreter der Minister aus den 46 Mitgliedsstaaten des Europarats fassten bei ihrem Treffen den Beschluss aufgrund des Antrags vom 8. Februar 2026 gemäß Artikel 19 des Allgemeinen Abkommens über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates. Dabei stellten sie insbesondere fest, dass:

  • Generalsekretäre gemäß Artikel 16 des Allgemeinen Abkommens die Vorrechte und Befreiungen genießen, die nach dem Völkerrecht diplomatischen Vertretern gewährt werden;
  • gemäß Artikel 39(2) des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen die Immunität nach Beendigung der Funktionen für Handlungen in amtlicher Eigenschaft bestehen bleibt;
  • die Immunität nicht zum persönlichen Vorteil gewährt wird, sondern um die unabhängige Ausübung offizieller Funktionen zu gewährleisten.

Das Ministerkomitee stellte zudem fest, dass die Organisation mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten wird, um die ordnungsgemäße Rechtspflege zu erleichtern, und ersuchte den Generalsekretär, künftige Ersuchen von Økokrim um diesbezügliche Informationen und Ermittlungsmaßnahmen in diesem Fall zu prüfen.


 Antrag der norwegischen Behörden auf Aufhebung der Immunität [EN]

 Ministerkomitee des Europarates [EN]

 

Ministerkomitee Strassburg 11. Februar 2026
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