Das Ministerkomitee des Europarates hat ein drittes Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen verabschiedet, das einen wichtigen Schritt zur Modernisierung der justiziellen Zusammenarbeit darstellt.
Das neue Protokoll zielt darauf ab, die Fähigkeit der Mitglieds- und Partnerstaaten zu stärken, wirksam auf Kriminalität zu reagieren, insbesondere vor dem Hintergrund rasanter politischer, sozialer und technologischer Entwicklungen. Es ergänzt und aktualisiert das 1959 angenommene Übereinkommen sowie seine ersten beiden Zusatzprotokolle, um sie an die heutigen Herausforderungen anzupassen.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:
- Vereinfachung und Beschleunigung der Rechtshilfeverfahren;
- Erweiterung des Spektrums an Situationen, in denen um Rechtshilfe ersucht werden kann;
- Ausweitung der Nutzung elektronischer Kommunikationskanäle und von Videokonferenzen, Ermöglichung des Einsatzes technischer Überwachungsinstrumente wie GPS-Tracker und Telekommunikationsüberwachung sowie Einführung von Fristen. (weiter)

