Zurück Führung des Europarates zutiefst besorgt über die Nichtumsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, besonders die Nichtzahlung der gerechten Entschädigung durch Russland

Führung des Europarates zutiefst besorgt über die Nichtumsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, besonders die Nichtzahlung der gerechten Entschädigung durch Russland

Das Ministerkomitee des Europarates hat erneut die uneingeschränkte rechtliche Verpflichtung der Russischen Föderation zur Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und zur Zahlung der vom Gericht zugesprochenen „gerechten Entschädigung“ bekräftigt.

Im Anschluss an die jüngste Quartalssitzung zur Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs gab der Vorsitzende des Ministerkomitees eine Erklärung zu diesem Thema ab und die Generalsekretärin sendete ein weiteres Schreiben an den russischen Außenminister.

Bei der Sitzung wurden vier Fallgruppen, die Russland betreffen, und zwei zwischenstaatliche Fälle Georgien gegen Russland vom Komitee untersucht. Sie beziehen sich auf Verstöße, die in der Region Transnistrien der Republik Moldau festgestellt wurden, und unangemessene Vorbereitungen von Geiselbefreiungen, die zu Toten und Verletzten sowohl im Dubrowka-Theater als auch im Geiseldrama in Beslan im Jahr 2004 geführt haben, sowie strafrechtliche Verurteilungen auf der Grundlage eines unfairen Gerichtsverfahrens und einer willkürlichen Anwendung des Strafrechts in Fällen, die Alexei Nawalny betreffen.

Nach der Prüfung des Falls Georgien gegen Russland (I), in dem es um die Festnahme, Inhaftierung und Ausweisung einer großen Anzahl an georgischen Staatsangehörigen aus der Russischen Föderation in den Jahren 2006–2007 geht, erklärte der Vorsitzende des Ministerkomitees und lettische Außenminister, Edgars Rinkēvičs:

„Die russischen Behörden müssen der Forderung des Komitees Folge leisten und ihren uneingeschränkten völkerrechtlichen Verpflichtungen zur Zahlung dieser Beträge nachkommen und die Urteile des Europäischen Gerichtshofs in vollem Umfang befolgen.

Die Verzugszinsen auf den vom Gerichtshof im Fall Georgien gegen Russland (I) zugesprochenen Betrag fallen auch weiterhin an und am 5. Juni 2023 betrug die von der Russischen Föderation in diesem Fall geschuldete Gesamtsumme EUR 11.525.068,49. Russlands Verzug bei der Erfüllung dieser Verpflichtung beraubt die einzelnen Opfer der Verstöße der Entschädigung für die Schäden, die sie erlitten haben”, unterstrich er.

Auf Antrag des Ministerkomitees und nun auch unter Berücksichtigung des jüngsten Urteils des Europäischen Gerichtshofs, in dem im Fall Georgien gegen Russland (II) eine gerechte Entschädigung gewährt wurde, wurde ein Register der gerechten Entschädigungen in Bezug auf die Russische Föderation erstellt, in dem die Millionen Euro dargestellt sind, welche die Russische Föderation in allen zwischenstaatlichen Fällen schuldig sind.

Derzeit werden insgesamt 2.454 Fälle vom Ministerkomitee überwacht, die von den russischen Behörden noch vollständig umgesetzt werden müssen. In rund 1.200 Fällen werden Informationen zur Zahlung von gerechten Entschädigungen erwartet. Am 5. Juni 2023 belief sich der ausstehende Betrag auf etwas mehr als 2,2 Milliarden Euro, darunter rund 1,87 Milliarden Euro im Fall OAO Neftjanaja Kompanija Jukos.

Die Russische Föderation wurde am 16. März 2022 aus dem Europarat ausgeschlossen. Allerdings ist Russland weiterhin verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Bezug auf bis zum 16. September 2022 erfolgte Handlungen und Unterlassungen umzusetzen. Der Europäische Gerichtshof hat weiter Urteile zu Russland erlassen und das Ministerkomitee überwacht wie bisher ihre Umsetzung.

Europarat  Straßburg   8. Juni 2023
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