Zurück CEB und EIB unterzeichnen Vereinbarung zur Erleichterung von Kofinanzierungen und Steigerung der Wirkung von Investitionen

CEB und EIB unterzeichnen Vereinbarung zur Erleichterung von Kofinanzierungen und Steigerung der Wirkung von Investitionen

Die Entwicklungsbank des Europarates (CEB) und die Europäische Investitionsbank (EIB) haben ihre langjährige Partnerschaft durch die Unterzeichnung einer „Mutual-Reliance-Vereinbarung“ vertieft, um ihre Zusammenarbeit zu festigen, Kofinanzierungen zu erleichtern und die Wirkung von Projekten des öffentlichen Sektors in den Ländern, in denen sie außerhalb der Europäischen Union tätig sind, zu erhöhen.

Ein Schlüsselelement dieses Ansatzes ist die gegenseitige Anerkennung der Vergabestrategien und -verfahren der jeweils anderen Institution, wodurch die Transaktionskosten und der Verwaltungsaufwand gesenkt werden. Durch die Rationalisierung der Projektvorbereitung und -umsetzung wird die Vereinbarung es der CEB und der EIB ermöglichen, sich auf ihre Ziele im Hinblick auf konkrete Vorteile für ihre Mitgliedsländer zu konzentrieren.

Die Vereinbarung steht auch im Einklang mit den Empfehlungen des G20-Fahrplans für bessere, größere und wirksamere multilaterale Entwicklungsbanken (MEB), dem zufolge die MEB aufgefordert sind, die Koordinierung und Kofinanzierung auf Länderebene zu verbessern, etwa durch Mutual-Reliance-Vereinbarungen zur Steigerung der Effizienz der Entwicklungsfinanzierung.

Die CEB und die EIB können auf eine langjährige Erfahrung bei der Kofinanzierung von Projekten verweisen, die die soziale und wirtschaftliche Entwicklung in ganz Europa fördern. Zu den jüngsten Beispielen für die Zusammenarbeit gehören die Finanzierung wichtiger Investitionen in Bewässerungsanlagen in Griechenland, die gemeinsame Unterstützung eines symbolträchtigen Kultur-, Sozial- und Bildungszentrums in Zypern und Investitionen in Wasserversorgungs- und Abwasseraufbereitungsanlagen in Serbien. Auch Projekte im Gesundheitssektor werden in der westlichen Balkanregion gemeinsam geprüft.

Die Vereinbarung wird es beiden Institutionen ermöglichen, größere und komplexere Projekte zu kofinanzieren, die kein einzelner Geldgeber allein durchführen könnte, und so ihre kollektive Finanzkraft und Expertise zu nutzen, um die Wirkung strategischer Investitionen zu maximieren.

 Weitere Informationen [EN]

Entwicklungsbank des Europarates Paris 18. März 2025
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