Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat mit 71 zu 26 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) dafür gestimmt, die europäischen Länder aufzufordern, Gesetze zum Verbot von Konversionspraktiken zu verabschieden. Sie erklärte, dass Staaten „strafrechtliche Sanktionen … auf der Grundlage einer klaren und umfassenden Definition der verbotenen Praktiken vorsehen sollten“, und hob hervor, dass Überwachungs- und Berichterstattungsverfahren eingerichtet werden sollten.
Die Versammlung betonte, dass die Erfahrungen von Vorreiterländern auf diesem Gebiet wie Malta wertvolle Erkenntnisse liefern können, die als Leitlinien für Gesetzesreformen dienen.
Das Organ, das sich aus Abgeordneten aus 46 europäischen Ländern zusammensetzt, hat diese Entscheidung im Rahmen seiner Plenarsitzung in Straßburg getroffen.
Was sind Konversionspraktiken?
In der verabschiedeten Entschließung heißt es, dass diese Praktiken – auch als Konversions- oder Reparativtherapie bezeichnet – darauf abzielen, „die sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder den Geschlechtsausdruck einer Person zu verändern, zu verdrängen, zu unterdrücken oder zu eliminieren“, basierend auf der falschen Annahme, dass solche persönlichen Merkmale „pathologisch oder unerwünscht“ seien. Als Grundlage der Entschließung diente ein Bericht von Kate Osborne (Vereinigtes Königreich, SOC).
Besorgt darüber, dass Konversionspraktiken in den Mitgliedsstaaten – oft verborgen – fortbestehen, und in Anbetracht der Tatsache, dass sie keine wissenschaftliche Grundlage und schädliche Folgen für die betroffenen Personen haben, ist die Parlamentarische Versammlung der Ansicht, dass „Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung verursachten Schadens … dringend erforderlich sind“. Dies sei sowohl im Hinblick auf die öffentliche Gesundheit nötig als auch eine Frage der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, erklärten die Abgeordneten und bekräftigten die Bedeutung der persönlichen Autonomie, wie sie in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt ist.
Vielfalt ist kein Mangel
Die Entschließung schlägt auch eine Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung und zum Schutz der Opfer sowie zur Schulung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit vor. Außerdem wird empfohlen, die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen – insbesondere solchen, die sich für den Schutz der Rechte von LGBTI–Personen einsetzen –, Berufsverbänden und religiösen Einrichtungen zu verstärken, die Umsetzung der Rechtsvorschriften zu evaluieren und die Forschung und Datenerhebung über die Verbreitung und die Auswirkungen von Konversionspraktiken zu fördern.
„Diese Praktiken beruhen auf einer Lüge, der Lüge, dass Vielfalt ein Mangel sei. Sie werden von Stigmatisierung getragen und bestehen nur fort, weil Institutionen und Staaten ihr Fortbestehen ermöglicht haben“, so die ehemalige EU-Kommissarin für Gleichstellung und ehemalige Ministerin für europäische Angelegenheiten und Gleichstellung Maltas, Helena Dalli, in ihrer Erklärung während der Debatte. (weiter)

