In einer neuen Stellungnahme gibt der Beirat europäischer Staatsanwälte (CCPE) des Europarates den Mitgliedsstaaten Empfehlungen für die Organisation der Staatsanwaltschaften, um deren Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zu gewährleisten. Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Staatsanwaltschaft ist von entscheidender Bedeutung für das reibungslose Funktionieren der Justizsysteme und der Rechtsstaatlichkeit sowie für das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz.
In der Stellungnahme werden die zentrale Rolle der Leitung der Staatsanwaltschaft bei der Gewährleistung ihrer Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sowie der Kontext, der dies ermöglicht, hervorgehoben. Insbesondere gilt es, jeglichen Einfluss der Exekutive auf ihre Ernennung bzw. Wahl zu verhindern, klare und objektive Kriterien für ihre Auswahl zu definieren, eindeutige Regeln und Prozesse für Disziplinarverfahren festzulegen und Garantien für jegliche Möglichkeit, sie vor Ablauf ihrer Amtszeit vom Amt abzurufen, vorzusehen.
Diese Grundsätze ermöglichen es der Leitung der Staatsanwaltschaften, selbst völlig unabhängig zu sein und daher ihre Behörde unabhängig und unparteiisch zu führen, indem sie die Anwendung transparenter und strenger Kriterien für die Einstellung, Beförderung und andere mit der Laufbahn von Staatsanwälten verbundene Fragen, die Effizienz ihrer Arbeit, die Förderung des Einsatzes moderner Technik und die Verwaltung von Fällen sowie die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit zwischen den Staatsanwaltschaften gewährleistet.

