Der Europarat hat heute den ersten internationalen Vertrag zum Schutz des Anwaltsberufs verabschiedet. Damit soll auf die zunehmenden Berichte über die Beeinträchtigung der Ausübung des Berufs reagiert werden, sei es in Form von Belästigung, Drohungen oder Angriffen oder durch Einmischung in die Ausübung der beruflichen Tätigkeit (etwa durch Behinderung des Zugangs zu Mandanten).
Rechtsanwältinnen und -anwälte spielen eine essenzielle Rolle bei der Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit und der Gewährleistung des Zugangs zur Justiz für alle Menschen, auch für jene, die behaupten, Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu sein. Daher hängt das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz auch von der Rolle dieser Berufsgruppe ab.
Das Übereinkommen des Europarates zum Schutz des Anwaltsberufs bezieht sich nicht nur auf Rechtsanwälte, sondern auch auf ihre Berufsverbände, die dazu dienen, ihre Rechte und Interessen als Berufsstand zu verteidigen. Das Übereinkommen behandelt Aspekte wie das Recht auf Berufsausübung, Berufsrechte, Meinungsäußerungsfreiheit, Disziplinarverfahren und besondere Maßnahmen zum Schutz von Rechtsanwälten und ihren Berufsverbänden.
Gemäß dem Übereinkommen obliegt den Staaten die Verpflichtung, zu gewährleisten, dass Rechtsanwälte ihre berufliche Tätigkeit ausüben können, ohne zum Ziel von körperlichen Angriffen, Drohungen, Belästigungen, Einschüchterungen, Behinderungen oder unzulässigen Eingriffen zu werden. Wenn solche Umstände eine Straftat darstellen könnten, müssen die Vertragsparteien eine wirksame Untersuchung durchführen. Sie müssen auch dafür sorgen, dass die Berufsverbände unabhängig und autonom arbeiten können.
Das Übereinkommen wird am 13. Mai anlässlich des Treffens der Außenminister des Europarates in Luxemburg zur Zeichnung aufgelegt.
Um in Kraft treten zu können, muss das Übereinkommen von acht Ländern ratifiziert werden, darunter mindestens sechs Mitgliedsstaaten des Europarates. Die Umsetzung des Übereinkommens wird von einer Expertengruppe und einem Ausschuss der Vertragsparteien überwacht.

