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Konvention über den Zugang zu amtlichen Dokumenten tritt in Kraft

Die Konvention des Europarates über den Zugang zu amtlichen Dokumenten, das erste völkerrechtlich bindende Instrument, in dem ein allgemeines Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten im Besitz von Behörden anerkannt wird, ist heute in Kraft getreten. Der Vertrag, auch bekannt als Tromsø-Konvention (nach der norwegischen Stadt, in der er zur Zeichnung aufgelegt wurde), trat für zehn Mitgliedsstaaten des Europarates in Kraft – Bosnien und Herzegowina, Estland, Finnland, Litauen, Montenegro, Norwegen, Republik Moldau, Schweden, Ukraine und Ungarn. Die Konvention trat drei Monate nach ihrer Ratifizierung durch die Ukraine in Kraft, den zehnten Staat, der sie ratifiziert hat.

Das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten im Besitz von Behörden ist entscheidend für Transparenz, gute Regierungsführung, Meinungsfreiheit und eine partizipative Demokratie und erleichtert die Wahrnehmung anderer Menschenrechte und Grundfreiheiten. Der Zugang zu amtlichen Dokumenten befähigt die Bürgerinnen und Bürger, sich eine Meinung über den Zustand der Gesellschaft, in der sie leben, und die Regierungsbehörden zu bilden. Er ermöglicht ein Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für öffentliche Angelegenheiten und ihre informierte Beteiligung an Entscheidungsfindungsprozessen. Es ist außerdem sehr wichtig, dass freie und unabhängige Medien, Journalistinnen und Journalisten und andere Medienakteure einen legalen und garantierten Zugang zu Informationen und amtlichen Dokumenten haben, um die Öffentlichkeit zu informieren. Die Tromsø-Konvention bietet einen Rechtsrahmen für all diese demokratischen Ziele und legt eine Reihe von grundlegenden Garantien in Bezug auf das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten fest.


 Konvention des Europarates über den Zugang zu amtlichen Dokumenten

Europarat Strassburg 1 Dezember 2020
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