Zurück Präsident des Kongresses: Gemeinden und Regionen können nützlichen Beitrag zur Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs leisten

Präsident des Kongresses: Gemeinden und Regionen können nützlichen Beitrag zur Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs leisten

„Die Gemeinden und Regionen können einen wertvollen Beitrag zur Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Internierung und unfreiwilligen Behandlung aus Gründen der psychischen Gesundheit leisten“, hob Kongresspräsident Marc Cools am 27. März 2024 auf der Konferenz „Of Unsound Mind“ hervor.

Der Präsident betonte, dass die kommunalen und regionalen Behörden geeignete Alternativen anbieten können, um die Internierung von Menschen mit psychischen Störungen zu vermeiden und es ihnen zu ermöglichen, in ihren Gemeinden zu bleiben. In diesem Zusammenhang unterstrich er „die unbedingte Notwendigkeit, das Bewusstsein der kommunalen und regionalen Mandatsträgerinnen und -träger und ihrer Verwaltungen für die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu schärfen, um einerseits zu verhindern, dass Unterbringungsentscheidungen zu einem Verstoß gegen Artikel 5 der Konvention führen, und andererseits die kommunalen Mandatsträgerinnen und -träger mit ihrer Verantwortung zu konfrontieren, wenn es um die beklagenswerten Zustände in Einrichtungen geht, für deren Leitung oder Kontrolle sie zuständig sind und in denen Behandlungen und Pflege erbracht werden.“

Der Präsident wies auch besonders darauf hin, dass die kommunalen und regionalen Behörden über angemessene Kompetenzen, Schulungen und finanzielle Mittel verfügen müssen, um diese Situationen zu beheben. Der Kongress ist seinerseits fest entschlossen, die Rolle der Gemeinden und Regionen zu stärken, sowohl bei der Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs als auch bei der Entwicklung besserer Standards in Bezug auf die Prävention bei der Behandlung von Menschen mit psychischen Störungen auf kommunaler oder regionaler Ebene.

Kongress Straßburg 28. März 2024
  • Diminuer la taille du texte
  • Augmenter la taille du texte
  • Imprimer la page