Zurück Kongress fordert Georgien auf, sich erneut zur Demokratie zu bekennen

Kongress fordert Georgien auf, sich erneut zur Demokratie zu bekennen

Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates hat die georgischen Behörden erneut aufgefordert, die kürzlich verabschiedeten menschenrechtswidrigen Gesetze aufzuheben und von jeglicher Maßnahme Abstand zu nehmen, die den politischen Pluralismus weiter bedrohen, gegen die Menschenrechte verstoßen oder die Grundlagen der Demokratie untergraben würde, zumal dies auch nachteilige Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung in Georgien hätte.

Der Kongress erinnerte daran, dass die nationalen Behörden in Georgien die Verpflichtungen und Zusagen erfüllen müssen, die sie in der im Mai 2023 verabschiedeten Erklärung von Reykjavík erneuert haben, und dass sie andernfalls von den Satzungsorganen des Europarates zur Verantwortung gezogen werden können.

In einer Erklärung, die bei seiner 47. Sitzung im Anschluss an eine Dringlichkeitsdebatte über die Lage in Georgien verabschiedet wurde und vom Vizepräsidenten des Kongresses, Xavier Cadoret (Frankreich, L, SOC/G/PD), präsentiert wurde, äußert der Kongress seine tiefe Besorgnis über deutliche Anzeichen eines demokratischen Rückschritts und einer Schwächung der Menschenrechte in Georgien vor dem Hintergrund einer zunehmenden Polarisierung der Gesellschaft und der Verabschiedung von Gesetzen, die den Normen des Europarates zuwiderlaufen.

In der Erklärung wird die Notwendigkeit eines wirksamen Schutzes der Menschenrechte und Grundfreiheiten bekräftigt, darunter Nichtdiskriminierung und Versammlungsfreiheit; die kommunalen Behörden dürften nicht in eine Position geraten, in der sie gesetzlich verpflichtet sind, gegen Menschenrechte und Grundfreiheiten zu verstoßen oder eine antidemokratische Politik auf Kosten von Inklusion, Toleranz und friedlichem Zusammenleben in ihren Gemeinden umzusetzen. Der Kongress unterstreicht auch seine Entschlossenheit, einen konstruktiven politischen Dialog mit den georgischen Behörden fortzusetzen, insbesondere im Rahmen eines Besuchs auf hoher Ebene in Georgien, und seine kontinuierliche Unterstützung der unerlässlichen Anstrengungen, welche die georgischen Behörden auf allen Verwaltungsebenen in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft unternehmen, um die Menschenrechte zu schützen, die Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten und die Demokratie zu fördern.

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47. Sitzung

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kongress Straßburg 17. Oktober 2024
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