Zurück Ständiger Ausschuss der Berner Konvention billigt EU-Vorschlag zur Änderung des Schutzes von Wölfen

Ständiger Ausschuss der Berner Konvention billigt EU-Vorschlag zur Änderung des Schutzes von Wölfen

Der Ständige Ausschuss der Berner Konvention des Europarates hat einen Vorschlag der Europäischen Union gebilligt, dem zufolge der Schutzstatus des Wolfes (Canis lupus) von „streng geschützte Tierart“ (Anhang II) auf „geschützte Tierart“ (Anhang III) geändert werden soll. Die endgültige Entscheidung wird am Freitag, dem 6. Dezember, veröffentlicht.

Die Änderung wird in drei Monaten in Kraft treten, sofern nicht mindestens ein Drittel der Vertragsparteien der Berner Konvention (das heißt 17) Einspruch erhebt (in diesem Fall wird sie nicht wirksam). Wenn weniger als ein Drittel der Vertragsparteien Einspruch erhebt, tritt der Beschluss nur für diejenigen Vertragsparteien in Kraft, die keinen Einspruch erhoben haben.

Die Berner Konvention (Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume) ist ein internationaler Vertrag des Europarates im Bereich des Naturschutzes. Sie deckt den größten Teil des Naturerbes auf dem europäischen Kontinent ab und erstreckt sich auch auf einige Staaten in Afrika. Das Übereinkommen wurde am 19. September 1979 zur Zeichnung aufgelegt, trat am 1. Juni 1982 in Kraft und umfasst 50 Vertragsparteien. Das Lenkungsorgan der Berner Konvention ist der Ständige Ausschuss, der sich aus Vertretern der Vertragsparteien zusammensetzt.

Der Vorschlag der EU ist nicht der erste zum Schutz des Wolfs in Europa: Im Jahr 2022 hat die Schweiz einen ähnlichen Vorschlag vorgelegt, der jedoch abgelehnt wurde (Bericht, Punkt 5.2). Auch andere Vorschläge zu anderen Arten wurden bisher eingebracht: So hat Norwegen 2019 vorgeschlagen, den Schutzstatus der Weißwangengans (Branta leucopsis) von Anhang II auf Anhang III zu ändern, was ebenfalls abgelehnt wurde (Bericht, Punkt 4.2).


 Häufig gestellte Fragen [EN]

Ständiger Ausschuss der Berner Konvention Straßburg 3. dezember 2024
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