Der Europarat begrüßt die Fortschritte, die Österreich beim Schutz und bei der Förderung von Regional- oder Minderheitensprachen erzielt hat, fordert jedoch weitere Maßnahmen in Bereichen wie Bildung, öffentliche Verwaltung und Justiz.
In seinem jüngsten Bewertungsbericht stellt der Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen – das unabhängige Organ, das dafür zuständig ist, die Umsetzung der Verpflichtungen aus der Charta durch die Staaten zu überwachen – fest, dass Österreich über ein gut ausgebautes System zum Schutz und zur Förderung von Minderheitensprachen verfügt und dass die Behörden und die Sprecherinnen und Sprecher von Minderheitensprachen im Allgemeinen einen guten Dialog pflegen.
Die Charta ist in Österreich seit 2001 in Kraft und umfasst sechs Sprachen: Burgenland-Kroatisch, Romanes, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch und Ungarisch. Die jüngste Bewertung des Ausschusses untersucht, wie Österreich seine Verpflichtungen zum Schutz und zur Förderung dieser Sprachen in Bereichen wie Bildung, öffentliche Verwaltung, Justiz, Medien und Kulturleben in die Praxis umsetzt. (weiter)

