Zurück Angesichts der Entwicklungen in Syrien müssen die Mitgliedsstaaten des Europarates eine übereilte Rückkehr von Flüchtlingen vermeiden

Angesichts der Entwicklungen in Syrien müssen die Mitgliedsstaaten des Europarates eine übereilte Rückkehr von Flüchtlingen vermeiden

„Infolge der Entwicklungen in Syrien und des Sturzes des Assad-Regimes haben mehrere Mitgliedsstaaten des Europarates die Bearbeitung von Asylanträgen syrischer Staatsangehöriger ausgesetzt und planen, jene, die derzeit unter ihrem Schutz stehen, zwangsweise rückzuführen. Diese Vorgänge werfen die dringende Frage auf, ob die Staaten im Einklang mit den internationalen Flüchtlings- und Menschenrechtsverpflichtungen handeln, insbesondere mit dem Grundsatz der Nichtzurückweisung“, erklärte heute der Menschenrechtskommissar des Europarates, Michael O‘Flaherty. „Nach dem Grundsatz der Nichtzurückweisung darf niemand in eine Situation zurückgeschickt werden, in der er tatsächlich Gefahr läuft, Schaden zu nehmen. Aufgrund dessen erfordern die sich rasch verändernden Umstände vor Ort in Syrien sorgfältige, faktengestützte Entscheidungen.

Wie der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen klarstellt, setzt die Aberkennung des Flüchtlingsstatus gemäß der Flüchtlingskonvention von 1951 grundlegende und dauerhafte Veränderungen im Herkunftsland voraus. Dieser Grundsatz sollte auch bei Personen gelten, die andere Formen des Schutzes genießen, einschließlich des subsidiären Schutzes nach EU-Recht. Darüber hinaus sollte der Entzug des Schutzes nicht jene betreffen, die zwingende Gründe haben, die auf frühere Verfolgung zurückzuführen sind und eine Rückkehr unmöglich machen.

Gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte darf kein Mitgliedsstaat eine Person an einen Ort zurückschicken, an dem ihr Lebensgefahr oder Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht. Die Staaten müssen auch berücksichtigen, wie sich die Rückführung auf das Familien- und Privatleben auswirken könnte, insbesondere bei syrischen Staatsangehörigen, die sich bereits längere Zeit im Aufnahmeland aufhalten. Jede Entscheidung muss von wirksamen Rechtsmitteln begleitet sein.

Bevor die Mitgliedsstaaten Schritte unternehmen, die zu einer Rückkehr führen könnten, müssen sie die sich rasch verändernde und komplexe Situation vor Ort sorgfältig prüfen. Entscheidungen sollten auf Fakten beruhen und nicht übereilt getroffen werden. Jede Änderung des Schutzstatus syrischer Staatsangehöriger sollte erst nach gründlicher Bewertung der anhaltenden Menschenrechtsrisiken für bestimmte Gruppen und Einzelpersonen erfolgen. Die Staaten müssen sicherstellen, dass im Falle der Aufhebung des Schutzes und einer Rückführung die notwendigen Schutzgarantien bestehen bleiben.

Die Mitgliedsstaaten sollten gewährleisten, dass syrische Staatsangehörige, die in ihr Herkunftsland zurückkehren möchten, dies in voller Kenntnis der Sachlage und auf rein freiwilliger Basis tun können. Dazu ist es unerlässlich, dass sie Unterstützung erhalten und keinem unangemessenen rechtlichen oder materiellen Druck ausgesetzt werden.

Jene, deren Asylanträge unbearbeitet bleiben oder ausgesetzt werden, sollten nicht auf unbestimmte Zeit im Ungewissen gelassen werden. Solange diese Situation andauert, sollten sie Zugang zu angemessenen Aufnahmebedingungen und Dokumenten haben. Die letztliche Beurteilung ihrer Anträge muss ein faires, individuelles Verfahren gewährleisten, anstatt sich auf die generelle Annahme zu stützen, dass Syrien jetzt ‚sicher‘ sei.

Wenn die sich entwickelnde Situation in Syrien Menschen zur Flucht veranlasst, sollten die Mitgliedsstaaten einen echten und effektiven Zugang zu Asylverfahren gewährleisten, sie vor Zurückweisung schützen und Kollektivausweisungen vermeiden.

Ich werde diese sich rasch entwickelnde Situation weiterhin aufmerksam verfolgen und fordere gleichzeitig die Mitgliedsstaaten des Europarates auf, das geltende Völkerrecht und die bewährten Praktiken strikt einzuhalten.“

Menschenrechtskommissar Straßburg 10. dezember 2024
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