Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarates hat heute einen Ad-hoc-Bericht über die jüngsten Änderungen des Strafrechts und institutionelle Reformen in der Slowakischen Republik veröffentlicht, in dem sie bewertet, inwieweit diese den europäischen Normen entsprechen.
Im Mittelpunkt des Berichts stehen Gesetzesänderungen, die durch das Gesetz Nr. 40/2024, das im beschleunigten Verfahren verabschiedet wurde und im Februar 2024 in Kraft trat, eingeführt wurden, sowie institutionelle Änderungen, darunter die Auflösung der Sonderstaatsanwaltschaft und die Umstrukturierung der Nationalen Kriminalpolizei.
Die Bewertung der GRECO umfasst eine Reihe von Themen, darunter die Anwendung des beschleunigten Verfahrens, die Verkürzung der Verjährungsfristen, die Verringerung der strafrechtlichen Sanktionen für Korruptionsdelikte und andere wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Spezialisierung der Staatsanwaltschaft und der Polizei auf Korruptionsdelikte sowie der Unabhängigkeit der Justiz.
Zusammenfassend erkennt die GRECO uneingeschränkt an, dass die Mitgliedsstaaten des Europarates die erforderlichen Maßnahmen zur Reform ihrer rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen ergreifen sollten, um den sich wandelnden Erfordernissen gerecht zu werden. Gleichzeitig betont sie, dass diese Reformen in voller und strikter Übereinstimmung mit den internationalen Verpflichtungen durchgeführt werden müssen, die die Mitgliedsstaaten freiwillig eingegangen sind.
Der Bericht enthält sechs Empfehlungen an die Slowakische Republik, darunter die Einschränkung der Anwendung des beschleunigten Gesetzgebungsverfahrens und die Stärkung der Beteiligung an diesem Verfahren, die Festlegung angemessener Verjährungsfristen und Strafmaße für alle Korruptionsdelikte, die Förderung verhältnismäßiger und wirksamer Sanktionen, die Stärkung der Spezialisierung auf Korruptionsdelikte und die Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz.
Die GRECO hat die Behörden aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2026 über die zur Umsetzung dieser Empfehlungen ergriffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten.
Der heutige Bericht wurde im Rahmen des Verfahrens nach Regel 34 der GRECO erstellt, das eingeleitet werden kann, wenn die GRECO zuverlässige Informationen über institutionelle Reformen, Gesetzesinitiativen oder Verfahrensänderungen erhält, die zu schwerwiegenden Verstößen gegen die Antikorruptionsnormen des Europarates führen könnten.
Bericht auf Englisch, Französisch und Slowakisch

