In diesem Jahr jährt sich die Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zum 75. Mal. Das erste Übereinkommen des Europarates ist der Grundstein seiner gesamten Tätigkeit. Die EMRK wurde im November 1950 in Rom verabschiedet und trat 1953 in Kraft. Ihre Ratifizierung ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Organisation.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte überwacht die Umsetzung des Übereinkommens in den 46 Mitgliedsstaaten des Europarates. Einzelpersonen können vor dem Straßburger Gerichtshof eine Beschwerde wegen Menschenrechtsverletzungen einreichen, sobald alle Rechtsmittel in dem betreffenden Mitgliedsstaat ausgeschöpft wurden.
Erfahren Sie hier, wie sich die EMRK in Ihrem Land auswirkt.

