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Kongressberichterstatter tief besorgt über Verfassungsänderung in Ungarn

Peter Drenth (Niederlande, EPP/CCE), stellvertretender ständiger Berichterstatter für Menschenrechte des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates, hat folgende Erklärung abgegeben:

„Ich bedauere zutiefst, dass am 14. April in Ungarn eine Verfassungsänderung verabschiedet wurde, die das kürzlich angenommene Gesetz festschreibt, das die Organisation von Pride-Paraden und ähnlichen Veranstaltungen unter dem Vorwand des Schutzes der körperlichen, geistigen und moralischen Entwicklung von Kindern verbietet. Die Änderung ebnet zudem den Weg für den Einsatz von Gesichtserkennungstechnik bei LGBTI- und anderen Versammlungen und verankert eine strikt binäre Geschlechterordnung und das Geschlecht bei der Geburt im Gesetz. Kinderschutz bedeutet, sie über Menschenrechte und Grundfreiheiten aufzuklären, um dazu beizutragen, autoritäre Tendenzen zu verhindern, und sie zu befähigen, eine inklusive und tolerante Gesellschaft zu gestalten.

In Ungarn sollte jeder Mensch, so wie überall in Europa auch, das Recht auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit haben. Ungarischen LGBTI-Personen und denjenigen, die sie unterstützen, diese Rechte vorzuenthalten, ist ein Rückschritt, der zu Diskriminierung führt. Letztlich schadet dies Ungarn.

Ich bin ebenso besorgt über die konkreten Auswirkungen dieser Änderung auf die ungarischen Gemeinden und Regionen. Wenn die kommunalen und regionalen Behörden aufgefordert werden, diese Gesetze umzusetzen, werden sie sozusagen dazu aufgerufen, Menschenrechte zu verletzen. Dies ist nicht die Art und Weise, wie eine Demokratie funktionieren sollte.

Ich fordere die ungarischen Behörden auf, noch einmal über den Wert der Unterstützung von Pride-Paraden und ähnlichen Veranstaltungen nachzudenken. LGBTI-Personen sind ein fester Bestandteil der ungarischen Gesellschaft.

Sie sollten unterstützt und nicht daran gehindert, sich in der Öffentlichkeit zu versammeln, oder bespitzelt werden.“

Kongress der Gemeinden und Regionen Straßburg 16. April 2025
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