Zurück „Das Zuhause darf nicht erneut zu einem Ort der Angst werden“

Erklärung von Marija Pejčinović Burić, Generalsekretärin des Europarates
„Das Zuhause darf nicht erneut zu einem Ort der Angst werden“

Anlässlich des Internationalen Tags der Vereinten Nationen zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen hat die Generalsekretärin die Notwendigkeit unterstrichen, Lehren aus den ersten Ausgangsbeschränkungen im vergangenen Frühjahr zu ziehen, um den zunehmenden Anrufen bei Telefonhotlines zur häuslichen Gewalt seit der Einführung neuer Beschränkungen in weiten Teilen Europas entgegenzutreten. In einem heute veröffentlichten Artikel geht sie auch auf immer häufigere Formen sexueller Belästigung im Internet ein, wie Stalking und Sexting, da mehr Menschen zu Hause im Internet sind.

Die ersten Ausgangsbeschränkungen wegen COVID-19 im vergangenen Frühjahr haben dazu geführt, dass viele Mitgliedsstaaten des Europarates Rekordanstiege bei häuslicher Gewalt meldeten. Obgleich die derzeitigen Ausgangsbeschränkungen in den meisten Ländern im Vergleich weniger streng sind, verzeichnen nationale Telefonhotlines für häusliche Gewalt eine dramatische Zunahme von Notrufen.

Und da die Menschen wegen der erneuten Ausgangsbeschränkungen im Haus und länger im Internet bleiben, erfahren wir, dass laut einer kürzlich veröffentlichten Studie von UN Women infolgedessen sexuelle Belästigung, Stalking, Sexting, Deepfake-Bilder und andere Formen von „Gewalt im Internet“ zunehmen.

In einem unserer wichtigsten internationalen Verträge, dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), werden konkrete Maßnahmen gegen derartige Gewalt gefordert, wie rund um die Uhr erreichbare Telefonberatungen und Beratungsdienste, Zugang zu Schutzunterkünften für Opfer, Kontakt- und Näherungsverbote sowie Schutzanordnungen und rasches Eingreifen der Polizei.

Während wir inmitten einer andauernden Pandemie den Internationalen Tag der Vereinten Nationen zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen begehen, haben sich die Ausgangsbeschränkungen als eine außergewöhnliche Herausforderung im Hinblick auf die genannten Probleme erwiesen. Wir müssen darauf achten, dass die erneuten Beschränkungen der Bewegungsfreiheit Frauen und Kindern nicht noch mehr schaden. Doch es können Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass das Zuhause nicht erneut zu einem Ort der Angst wird.

Wirksame Maßnahmen zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen müssen ein fester Bestandteil bei erneuten Ausgangsbeschränkungen sein. Fortwährender und sicherer Zugang zu Unterstützungsdiensten wie Schutzunterkünften müssen als „unverzichtbar“ gewährleistet werden. Unterstützungsdienste bieten Online-Dienstleistungen von psychologischer Beratung bis hin zu Online-Antragsformularen für Schutzanordnungen.

Kreative Lösungen, die Anfang des Jahres in einigen Ländern funktioniert haben, wie „Zug-zum-Zufluchtsort“-Programme, die es Opfern ermöglichen, kostenlos zu Unterstützungsdiensten zu fahren, oder Informationen, die den Opfern häuslicher Gewalt von örtlichen Apotheken zur Verfügung gestellt werden, die während der Ausgangsbeschränkungen geöffnet sind, sollten gefördert und entsprechend der im vergangenen Frühjahr gezogenen Lehren angepasst werden.

Wenn dies noch nicht erfolgt ist, sollten Polizeibeamt/inn/en und Gesundheitsfachpersonen Leitlinien erhalten, um Opfer häuslicher Gehalt zu ermitteln und ihnen zu helfen, beispielsweise indem sie aktiv Frauen kontaktieren, die zuvor bereits Hilfe gesucht haben. Der Zugang zu rechtlichem Beistand und rechtlichen Mitteln für gefährdete Frauen und Kinder muss aufrechterhalten werden.

Auch vor der Pandemie hatten Frauen und Mädchen mit Behinderungen, mit Migrationshintergrund, ohne ständigen Wohnsitz oder aus ethnischen, religiösen oder Sprachminderheiten oft Schwierigkeiten, Zugang zu Informationen über Unterstützung und Schutz, die zur Verfügung stehen, zu erhalten. Wir müssen sicherstellen, dass ihre Bedürfnisse während der Pandemie berücksichtigt werden.

Der Anstieg bei der geschlechtsspezifischen Gewalt während der Ausgangsbeschränkungen vom Frühjahr hat dieses Thema auf die politische Tagesordnung vieler unserer Mitgliedsstaaten befördert. Wir rufen jene Staaten, die dies noch nicht getan haben, dazu auf, der erhöhten Sensibilisierung für dieses Problem Taten folgen zu lassen und unsere Istanbul-Konvention zu ratifizieren und umzusetzen. Dank der Überwachung durch die Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) können wir besser gewährleisten, dass die Vertragsstaaten ihre Leitlinien einhalten.

Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, finanzielle Zwänge und Unsicherheit dürfen Täter nicht ermutigen – ob zu Hause oder im Internet. Für alle diese Formen von Gewalt müssen wir null Toleranz garantieren.


 Erklärung der Menschenrechtskommissarin: „Gewalt im Netz gegen Frauen und Mädchen beenden“ [EN]''


 Erklärung der Sprecherin für Gleichstellung des Kongresses der Gemeinden und Regionen: „Die Coronavirus-Pandemie zeigt, dass Krisensituationen für Frauen doppelt gefährlich sind“ [EN]

Generalsekretärin Straßburg 24. November 2020
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