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Erklärung des Generalsekretärs des Europarates, Alain Berset, anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen 2025
„Keine Frau sollte in Angst vor Gewalt leben müssen“

Geschlechtsspezifische Gewalt ist die am weitesten verbreitete Menschenrechtsverletzung gegenüber Frauen in Europa.

Die Demokratie beruht auf dem Grundprinzip, dass alle Menschen gleiche Rechte und Würde genießen und frei und sicher leben können. Während unsere Demokratien vor neuen Herausforderungen stehen, werden die Rechte der Frauen zunehmend infrage gestellt.

Vor dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen bekräftigen wir, dass keine Frau in Angst vor Gewalt leben sollte.

Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) ist das umfassendste internationale Abkommen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor jeglicher Form geschlechtsspezifischer Gewalt. Durch eine klare Auslegung der in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten wesentlichen Menschenrechtsgrundsätze stärkt die Istanbul-Konvention unseren gemeinsamen Handlungsrahmen. Ihre Bedeutung liegt nicht nur in den durch die Konvention festgelegten Rechtsnormen, sondern auch in dem Mentalitätswandel, den sie durch die Forderung nach Nulltoleranz gegenüber Gewalt fördert.

Die Istanbul-Konvention setzt hohe Standards und bewirkt echte Veränderungen. Lücken im Strafrecht werden geschlossen, wie die Definition von Vergewaltigung auf der Grundlage der Einwilligung zeigt, die nun in vielen nationalen Gesetzen in Europa enthalten ist. Es werden spezialisierte Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden geschaffen, Opferhilfsdienste eingerichtet und eingesetzt, die berufliche Ausbildung verbessert und die nationalen oder regionalen Budgets aufgestockt. Strategische Leitdokumente wie nationale Aktionspläne orientieren sich zunehmend an der Konvention, die zu einem wirkungsvollen Instrument der Interessenvertretung geworden ist, um Leben zu retten.

Das Versprechen der Gleichberechtigung hat wenig Bedeutung, wenn die Hälfte der Menschheit weiterhin täglich Gewalt ausgesetzt ist. Eine Demokratie kann nicht funktionieren, wenn Frauen nicht sicher sind und nicht uneingeschränkt daran teilhaben können. Der Neue Demokratische Pakt für Europa zielt darauf ab, die Demokratie durch die Gewährleistung echter Gleichberechtigung zu stärken, und zu diesem Zweck ist die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen von entscheidender Bedeutung.

In nur zehn Jahren seit ihrem Inkrafttreten ist die Istanbul-Konvention zur Charta der Rechte von Frauen geworden, die Opfer von Gewalt in Europa sind. Jeder, der Frauen und Mädchen, die nach häuslicher Gewalt, sexueller Gewalt, Zwangsheirat, Belästigung oder anderen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt um Hilfe bitten, wirklich zugehört hat, versteht die Dringlichkeit unserer Aufgabe und unsere gemeinsame Verantwortung, dem ein Ende zu setzen.


 Istanbul-Konvention (Gewalt gegen Frauen) [EN]

 Generalsekretär Alain Berset [EN]

 Neuer Demokratischer Pakt für Europa [EN]


 

Generalsekretär Straßburg 24. November 2025
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