Mit drei Nebenveranstaltungen, die hervorheben, inwiefern Menschenrechte, Demokratie und Umweltschutz sich gegenseitig verstärkende Säulen für wirksamen Klimaschutz sind, beteiligt sich der Europarat an der Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP30) im brasilianischen Belém. Im Mittelpunkt der Veranstaltungen (Details siehe unten) stehen die Frage, wie sich die Klimaveränderungen auf die Grundrechte auswirken, die Rolle von Aktivisten, die sich für den Schutz umweltbezogener Menschenrechte einsetzen, sowie Desinformation.
„Verteidigen wir gemeinsam unsere Zukunft“
„Die Umwelt ist die Grundlage unserer Rechte und Freiheiten“, so der Generalsekretär des Europarates, Alain Berset. „Während sich die Welt auf der Weltklimakonferenz versammelt, rufe ich Regierungen, die Zivilgesellschaft und junge Führungskräfte auf: Arbeiten wir zusammen. Klimaschutz ist Handeln für unsere Werte – für die Menschen und für unseren Planeten. Verteidigen wir gemeinsam unsere Zukunft!“
Der Europarat setzt sich für den Umweltschutz ein und verbindet ihn mit der Würde und dem Wohl des Menschen. Zentrale Übereinkommen – darunter die Berner Konvention, die wild lebende Tiere und ihre Lebensräume in den Ländern Europas und darüber hinaus schützt, und das Landschaftsübereinkommen, das auf den Schutz der Natur- und Kulturlandschaften des Kontinents abzielt – stellen sicher, dass der Erhalt der biologischen Vielfalt, die Widerstandsfähigkeit gegen Katastrophen und der Umweltschutz untrennbar mit der Wahrnehmung der grundlegenden Menschenrechte verbunden sind.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in über 300 umweltbezogenen Fällen entschieden und dabei grundlegende Rechte – darunter das Recht auf Leben, die Achtung des Privat- und Familienlebens, die Meinungsäußerungs- und Versammlungsfreiheit, das Recht auf ein faires Verfahren und das Recht auf Eigentum – auf eine Vielzahl von Themen wie Umweltverschmutzung, Umweltkatastrophen, Zugang zu Informationen und zu einem Gerichtsverfahren angewendet.
Das Ministerkomitee des Europarates hat im vergangenen Mai das bahnbrechende Übereinkommen über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht verabschiedet, das eine Rechtsgrundlage für die Bekämpfung von Umweltkriminalität schafft. Ebenfalls im Mai verabschiedete der Europarat seine Umweltstrategie (2025–30) – einen zukunftsorientierten, multidisziplinären Rahmen, der den Umweltschutz mit der Förderung von Gerechtigkeit, demokratischer Regierungsführung und sozialem Zusammenhalt verbindet.
Nebenveranstaltungen des Europarates auf der COP30
Am 10. November 2025 wird die Organisation an der Veranstaltung „Menschenrechte und Klimawandel“ teilnehmen, die gemeinsam mit der Entwicklungsbank des Europarates organisiert wird. In dieser Sitzung wird untersucht, wie sich die Folgen des Klimawandels auf die Grundrechte auswirken – insbesondere das Recht auf Leben, Energie, Gesundheit und Wohnen –, und werden rechtebasierte Lösungen für eine gerechte und belastbare Klimapolitik präsentiert.
„Aktivistinnen und Aktivisten für den Schutz umweltbezogener Menschenrechte“ lautet das Motto einer Sitzung, auf der die Notwendigkeit des Schutzes dieser Aktivisten unterstrichen und das neue Europäische Forum für die Verteidigung umweltbezogener Menschenrechte vorgestellt werden, das die Zusammenarbeit zwischen Zivilgesellschaft, Regierungen, indigenen Völkern und internationalen Institutionen fördern soll. Sie findet am 11. November 2025 statt und wird mit dem Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte organisiert.
Ebenfalls am 11. November 2025 steht die Veranstaltung „Menschenrechte und Klimadesinformation: Antworten an junge Menschen“ auf dem Programm (in Partnerschaft mit Youth and Environment Europe). Sie befasst sich mit Klimadesinformation aus menschenrechtlicher Sicht, dem Zugang zu zuverlässigen Informationen und der Herstellung einer Verbindung zum Neuen Demokratischen Pakt für Europa, einer Initiative des Generalsekretärs, die als kollaborativer Prozess die Demokratie stärken soll.

