Sultanov gegen Aserbaidschan  | 2011

Entschädigung für die Witwe eines Opfers polizeilicher Misshandlung

Hintergrund

Vidadi Sultanov reichte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde ein, sein Recht auf Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit sei verletzt worden. Er behauptete auch, er sei in Polizeigewahrsam misshandelt worden und er hätte ein unfaires Verfahren gehabt.

Herr Sultanov starb, bevor sein Fall entschieden werden konnte. Seine Beschwerde wurde von seiner Ehefrau, Frau Sultanova, fortgeführt, die erklärte, die polizeiliche Misshandlung habe der Gesundheit ihres Mannes geschadet und habe möglicherweise zu dessen Tod im Alter von 42 Jahren geführt.

Entscheidung des EGMR

Bevor der Straßburger Gerichtshof den Fall prüfte, erzielte die aserbaidschanische Regierung eine friedliche Einigung mit Frau Sultanova. Die Regierung stimmte der Zahlung von 10.000 Euro zu, die Entschädigung, Kosten und Auslagen abdeckten.

Nachbereitung

Frau Sultanova erhielt die in der friedlichen Einigung vereinbarte Summe.

Das Ministerkomitee des Europarats verfolgt weiterhin den exzessiven Einsatz von Gewalt durch Beamte der Strafverfolgungsbehörden in Aserbaidschan und das Fehlen wirksamer Ermittlungen in Fällen von Misshandlung.

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